Während zehn Bundesländer seit 2013 ihre Regeln für Volksabstimmungen auf Landes- und/oder Kommunalebene zum Teil beachtlich erleichtert haben, hat Hamburg den Rückwärtsgang eingelegt.
„Damit haben wir nicht gerechnet. Dass das Hamburgische Verfassungsgericht unseren Gesetzentwurf in einigen nachrangigen Punkten beanstanden würde, war zu erwarten. Dass aber nach der erfolgreichen Volksinitiative „Rettet den Volksentscheid“ die zweite Stufe, das Volksbegehren, überhaupt nicht…