Hamburger Bürgerschaft übernimmt Volksbegehren

14. Juni 2007: Die Hamburger Bürgerschaft übernimmt das von Mehr Demokratie durchgeführte Volksbegehren "Rettet den Volksentscheid". Damit wurde die ein Jahr zuvor vom gleichen Parlament mit der Mehrheit der CDU abgeschaffte freie Unterschriftensammlung für Volksbegehren in Hamburg wieder eingeführt. Jeweils rund 100.000 Hamburger hatten sich vom 13. Februar bis 5. März 2007 für die Volksbegehren "Rettet den Volksentscheid" und "Hamburg stärkt den Volksentscheid" eingetragen.

Außerdem hatten die Hamburgerinnen und Hamburger am 14. Oktober die Möglichkeit, darüber abzustimmen, ob Volksentscheide für Senat und Bürgerschaft verbindlich gemacht werden sollen. Auch dieser Volksentscheid war eine Folge der Kampagne "Rettet den Volksentscheid". 76% der Hamburger stimmten zwar für den Vorschlag von Mehr Demokratie - die Abstimmung scheiterte allerdings dennoch am Quorum von 50% Stimmbeteiliung.

Teilerfolg bei Wahlrechtsprozess

Am 27. April 2007 endete der Wahlrechtsprozess vor dem Hamburger Verfassungsgericht. Für Mehr Demokratie war es zumindest ein Teilerfolg. Das Verfahren war in zwei Teile aufgeteilt: das Normenkontrollverfahren (also einer Kontrolle, ob verschiedene Rechtsnormen miteinander vereinbar sind) und das Organstreitverfahren (also ein Verfahren, das klären soll, ob z.B. eine Initiative in ihren Rechten beschnitten wird). In beiden Fällen ist das Urteil nicht einstimmig getroffen worden.

 

Die CDU hatte das neue Wahlrecht schon vor seiner ersten Anwendung verändert. Diese Änderungen wurden im Normenkontrollverfahren überprüft. Dabei wurde die 5%-Sperrklausel als legitim eingestuft. Die CDU hatte außerdem eine sogenannte Relevanzschwelle eingeführt. Diese Schwelle wurde so hoch gewählt, dass die Wähler durch „Häufeln“ ihrer Stimmen praktisch nicht die Listenreihenfolge durch Persönlichkeitsstimmen verändern konnten. Dadurch konnten Wähler gar nicht erkennen, dass sie auf die Listenreihenfolge keinen Einfluss hatten. Aus diesem Grund stufte das Hamburger Verfassungsgericht die Relevanzschwelle als verfassungswidrig ein.

 

Das Organstreitverfahren hatte Mehr Demokratie aus zwei Gründen angestrengt. Zum einen, weil die Bürgerschaft das durch den Volksentscheid entstandene neue Wahlrecht schon vor dessen erster Anwendung geändert hatte. Es liege daher nahe, dass die Bürgerschaft befangen sei, denn schließlich bedeute das neue Wahlrecht einen Machtverlust für sie, weil sie dadurch weniger Einfluss darauf habe, welche Politiker in die Bürgerschaft gewählt werden.
Der zweite Grund basiert auf einem früheren Urteil des Hamburger Verfassungsgerichts. Darin war festgestellt worden, dass die parlamentarische und die Volksgesetzgebung gleichwertig seien und sich die Bürgerschaft daher nicht leichtfertig über einen Volksentscheid hinwegsetzen dürfe.
Beide Gründe wurden jedoch von den Richtern zurückgewiesen. Als Begründung hieß es unter anderem, dass das Gesetzesinitiativrecht mit der Verkündung des neuen Wahlrechts umgesetzt und daher die Volksgesetzgebung abgeschlossen sei.

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