Hamburg senkt Volksentscheid-Hürden
Am 10. Mai 2001 beschlossen SPD, CDU und GAL eine Senkung der Hürden für die landesweite Volksgesetzgebung. Nachdem Mehr Demokratie bereits 1998 mit der Volksinitiative „Mehr Demokratie in Hamburg“ knapp gescheitert war, wurde die damals angestrebte Reform nun Grundlage für die Verfassungsänderung.
Für Volksinitiativen braucht man jetzt nur noch 10.000 Unterschriften (vorher waren es 20.000). Für ein Volksbegehren reichen die Unterschriften von 5% der Stimmberechtigten aus (vorher brauchte man 10%). Bei einem Volksentscheid reicht eine einfache Mehrheit der Abstimmenden aus. Sie muss jedoch einem Fünftel der Stimmberechtigten entsprechen (davor war es ein Viertel). Volksentscheide, die eine Verfassungsänderung zum Ziel haben, brauchen dagegen eine Zweidrittel- Mehrheit und 50% Stimmbeteiligung.
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