Faires Wahlrecht - Jede Stimme zählt
Zum Hintergrund
Am 27.11.2013 hatte sich das überparteiliche Bündnis "Faires Wahlrecht - Jede Stimme zählt" gegründet. Bündnispartner von Mehr Demokratie waren Piratenpartei, wahlrecht.de, Omnibus für Direkte Demokratie, FDP, Junge Liberale, Die Linke, FREIE WÄHLER, ÖDP, DIE PARTEI und die Initiativen "Langenhorn 73", "Hamburgs Wilder Osten" und "Zukunft Elbinsel Wilhelmsburg e.V.".
Warum das Bündnis?
SPD, CDU und Grüne hatten mit ihrer Mehrheit in der Hamburgischen Bürgerschaft, dem Hamburger Landesparlament, eine 3%-Sperrklausel für die Kommunalwahlen zu den Bezirksversammlungswahlen in die Verfassung geschrieben. Damit wollten sie ein Urteil des Hamburger Verfassungsgerichts aushebeln.
Das Gericht hatte im Januar letzten Jahres die 3%-Sperrklausel mit folgender Begründung für nichtig erklärt:
Die Sperrklausel "bewirkt eine Ungleichgewichtung der Wählerstimmen sowie eine Beeinträchtigung der Chancengleichheit der Parteien". Ihre Wiedereinführung hält das Gericht nur dann für gerechtfertigt, wenn damit "Funktionsstörungen" in der Arbeit der Bezirksversammlungen verhindert werden müssten. Solche Funktionsstörungen gibt es auf kommunaler Ebene jedoch nicht! Erfahrungen aus anderen großen Städten zeigen, dass Stadträte auch mit bis zu zehn vertretenen Parteien effektiv arbeiten.
Wenn in Hamburg das Wahlrecht oder die Ergebnisse von Volksentscheiden durch die Bürgerschaft geändert werden, gibt es die Möglichkeit des fakultativen Referendums. Nach der Verkündung des Änderungsgesetzes hat der Bürger 3 Monate Zeit, ca. 32.000 (2,5% der Hamburger Wahlberechtigten) Unterschriften zu sammeln, damit ein Volksentscheid eingeleitet werden kann.
Wir mussten also ab dem 18.12.2013 bis zum 17.03.2014 ca. 32.000 gültige Unterschriften sammeln, damit ein Volksentscheid zur nächsten Bürgerschaftswahl 2015 eingeleitet werden konnte.
Es war das erste Mal in Deutschland, dass ein fakultatives Rerefendum angestrebt wurde.
Das frühe Ende der Kampagne
Leider wurde unser Referendumsbegehren frühzeitig vom Hamburgischen Verfassungsgericht beendet, denn es wurde am 20.2.2014 für unzulässig erklärt - sprich die Unterschriftensammlung musste sofort gestoppt werden. Die Richter hatten ihre Entscheidung damit begründet, dass die Verfassungsänderung keine Wahlrechtsänderung im engeren Sinne darstelle. Wir waren davon ausgegangen, dass auch Wahlrechtsänderungen auf dem Boden der Verfassung eine Wahlrechtsänderung im Sinne des fakultativen Referendums darstelle. Das Verfassungsgericht hingegen sah einen signifikanten Unterschied zwischen einfachgesetzlichen Bestimmungen und Gesetzen mit Verfassungsrang.
Hier findet ihr mehr Informationen zu der Kampagne!
Zum Download
- Urteil vom 13.01.2013 - 3%-Hürde auf Bezirksebene verfassungswidrig
- Urteil vom 20.02.2014 - Unzulässigkeit des Referendums