Mehr Demokratie in Hamburg - eine kurze, aber bewegte Geschichte

Als letztes Bundesland führte Hamburg 1996 durch eine Verfassungsänderung die Volksgesetzgebung ein. Die direkte Demokratie war jedoch nur für die Landesebene vorgesehen, nicht aber für kommunale Themen in den Bezirken. Überdies waren die Abstimmungshürden zu hoch, um praktikabel zu sein.


Der 1997 gegründete Landesverband Hamburg startete deshalb gleich im Jahr seiner Entstehung zwei Volksinitiativen. Die eine mit dem Ziel, die Durchführung von Volksentscheiden zu erleichtern. Die andere, um Bürgerentscheide in den Bezirken einzuführen.

Im September 1998 fanden die Volksentscheide zu beiden Initiativen statt: die Initiative zur Einführung von Bürgerentscheiden war erfolgreich, weil es sich dabei um ein einfaches Gesetz mit niedrigeren Quoren handelte. Zur Senkung der Hürden bei landesweiten Abstimmungen war hingegen eine Verfassungsänderung nötig, die wegen der hohen Hürden knapp scheiterte. Erst 2007 gelang es endlich, die Hürden im Verhandlungsweg zu senken.


Der Landesverband von Mehr Demokratie erreichte durch Volksentscheid im Jahr 2004 eine Reform des Hamburger Wahlrechts. Das alte Wahlrecht, bei dem es keine Wahlkreise gab und nur mit einer Stimme eine geschlossene Parteiliste angekreuzt werden konnte, wurde ersetzt durch ein stark personalisiertes Wahlrecht mit der Möglichkeit, auch quer über Parteigrenzen hinweg bis zu fünf Stimmen auf Wunschkandidaten zu verteilen (Kumulieren und Panaschieren). Außerdem wurde Hamburg in 17 Wahlkreise aufgeteilt. Die damalige CDU-Landesregierung hielt sich nicht an den Volksentscheid und änderte einige wesentliche Positionen per Bürgerschaftsbeschluss, daher ging Mehr Demokratie erneut an den Start. Nachdem sich wieder ein Erfolg der Initiative abzeichnete, kam es nach zähen Verhandlungen zu einem Kompromiss, mit dem beide Seiten aus unterschiedlichen Gründen bis heute nicht ganz glücklich sind. Außerdem gibt es seither die Möglichkeit, ein fakultatives Referendum durchzuführen, wenn das Parlament das Wahlrecht oder Gesetze ändern will, die durch Volksentscheid beschlossen wurden. Das bedeutet: Wenn Bürger damit nicht einverstanden sind, können sie innerhalb von drei Monaten die Unterschriften von 2,5% der Wahlberechtigten sammeln. Ist das geschafft, stimmt das Volk über die von der Bürgerschaft beschlossene Änderung ab.


Nachdem auch der erfolgreiche Volksentscheid gegen die Privatisierung des Landesbetriebs Krankenhäuser gekippt worden war, bildete sich eine Allianz aus Bürgerinitiativen, Parteien, Gewerkschaften und Mehr Demokratie, um eine stärkere Verbindlichkeit von Volksentscheiden zu sichern. Das gelang im Jahr 2008.


Mit auf das Konto von Mehr Demokratie geht auch das Hamburgische Transparenzgesetz, das seit 2012 allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gibt, Behördendokumente von öffentlichem Interesse im Internet nachzulesen. Ein Bündnis von Mehr Demokratie, Transparency International und Chaos Computer Club startete die Volksinitiative, die noch vor der zweiten Stufe nach längeren Verhandlungen von der Bürgerschaft übernommen wurde.


Wie viele Volksbegehren und Volksentscheide und wie viele Bürgerbegehren und Bürgerentscheide es in Hamburg gegeben hat, können Sie hier nachlesen.