Mehr Demokratie: Sperrklausel muss neu justiert werden!

Bundesverfassungsgericht verhandelt neues Bundestagswahlrecht. Verfassungsbeschwerde wird von 4242 Klägerinnen und Klägern mitgetragen

Am heutigen Dienstag und morgigen Mittwoch findet im Bundesverfassungsgericht die mündliche Verhandlung u. a. zu einer Verfassungsbeschwerde des Vereins Mehr Demokratie statt, betreffend die Verfassungsgemäßheit der verschärften Fünf-Prozent-Hürde bei Bundestagswahlen. Heute trug Bundesvorstandssprecher Ralf-Uwe Beck die Position des Demokratie-Fachverbandes vor. 

Die Ampelkoalition habe im März 2023 bei der Reform des Bundestagswahlrechts die Fünf-Prozent-Hürde verschärft, indem sie die Grundmandatsklausel abgeschafft und für die Erststimmen eine Zweitstimmen-Deckung eingeführt hat. Nun kollidiere die Hürde so stark mit den Wahlrechtsgrundsätzen der Gleichheit und der Chancengleichheit der Parteien, dass sie als nicht mehr verfassungsgemäß anzusehen sei. 

Es geht dem Verein nicht um die Abschaffung der Sperrklausel, sondern um ihre Höhe, ihre Ausgestaltung. Die Sperrklausel sei nicht in Stein gemeißelt. Sie müsse neu justiert werden. Mit jeder Sperrklausel würden Stimmen unter den Tisch fallen, die dann nicht im Parlament repräsentiert seien. „Das ist eine demokratische Hypothek, mit der wir in jede Wahlperiode gehen. Aber es ist nicht egal, wie groß diese Hypothek ist“, so Beck.

Durch die verschärfte Wirkung verlören nicht nur Parteien, führte Beck aus. „Es verlieren die Wählerinnen und Wähler, deren Stimmen einfach unter den Tisch fallen. Und damit verliert die Demokratie.“ Bei der nächsten Bundestagswahl könnte nach Becks Berechnung jede fünfte Stimme von dem Phänomen betroffen sein.

Die Verfassungsbeschwerde ist als Bürgerklage angelegt. 4242 Bürgerinnen und Bürger haben sich ihr als Mitklägerinnen und Mitkläger angeschlossen. Mehr Demokratie wird vertreten durch den Verfassungsrechtler Prof. Thorsten Kingreen (Universität Regensburg). Neben der Verfassungsbeschwerde des Vereins verhandelt das Gericht insgesamt sechs Verfahren, die ebenfalls das neue Wahlrecht betreffen. 


Hinweis: Das Manuskript des Statements von Ralf-Uwe Beck und weitere Infos sind unter www.wahlrechtsklage.de abrufbar. 

Kontakt und verantwortlich:
Marcus Meier, Pressesprecher Mehr Demokratie e.V.
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