Petitionen
"Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden."
Artikel 17 Grundgesetz.
In Hamburg gibt es neben der individuellen Petition, mit der sich einzelne Bürger (inzwischen auch online) an den Eingabenausschuss der Bürgerschaft wenden können, auch Volkspetitionen.
Eine Volkspetition kann sowohl eine Beschwerde, als auch eine Bitte umfassen. Dies kann mit einem konkretem Regelungsvorschlag (Gesetz) verknüpft werden. Anders als bei Volksinitiativen gibt es dabei keine inhaltlichen Einschränkungen.
Wenn eine Volkspetition von 10.000 Unterstützer*innen unterschrieben wurde, dann darf ein*e Vertreter*in im entsprechenden Ausschuss das Anliegen vorbringen und es wird auf der nächsten Bürgerschaftssitzung auf die Tagesordnung gesetzt.