Glossar zum Wahlrecht
Aktives Wahlrecht
Das Recht, zu wählen. Bei Bundes- und Landtagswahlen steht es jedem Deutschen ab Vollendung des 18. Lebensjahres zu. Bei Kommunalwahlen bestehen unterschiedliche Regelungen.
Absolute Mehrheitswahl
Hier gilt der Wahlvorschlag (Kandidat oder Liste) als gewählt, der mehr als die Hälfte aller abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen kann. Da es nicht immer der Fall ist, dass einer der Vorschläge mehr als 50% der Stimmen bekommt, kommt es häufig zur Stichwahl zwischen den beiden besten Kandidaten.
Aktivbürger
Jeder Angehörige des Staatsvolks, der das Recht hat, durch Stimmabgabe an demokratischen Prozessen mitzuwirken. In Deutschland gilt als Aktivbürger, wer das aktive Wahlrecht für die Bundestagswahlen besitzt.
Ausgleichsmandat
Ein Mandat, das Fraktionen erhalten, um Überhangmandate anderer Fraktionen auszugleichen. Sie dienen dadurch der Wahrung des Stimmverhältnisses zwischen den einzelnen Fraktionen: die Sitzverteilung soll möglichst genau dem Zweitstimmenanteil entsprechen.
Ausschluss vom Wahlrecht
Ein Bürger kann in einigen wenigen Fällen das Wahlrecht verlieren. In Deutschland sind das u.a.: Hochverrat, Landesverrat, Wahlbehinderung, Wahlfälschung, Abgeordneten- oder Wählerbestechung und andere. Eine Liste findet man hier.
Automatische Methode
Hier hängt die Anzahl der vergebenen Sitze von der Zahl der abgegebenen Stimmen ab, während bei den meisten Wahlsystemen eine begrenzte Anzahl von Sitzen zu verteilen ist, die höchstens gering schwankt (z.B. durch Überhandmandate). Die automatische Methode kommt z.B. dann zur Anwendung, wenn eine Mandat eine bestimmte Anzahl von Stimmen repräsentieren soll (z.B. ein Abgeordneter für 50.000 Wähler/innen).
Briefwahl
Abgabe der Stimme per Brief unabhängig von der Urnenwahl. Der Wähler bekommt auf Antrag Wahlunterlagen zugesendet, die kostenfrei an die Wahlbehörde zurückgeschickt oder dort abgegeben werden müssen. Zu den Unterlagen gehören der Wahlzettel sowie die Versicherung der persönlichen Stimmabgabe.
D'Hont-Verfahren
Ein Verfahren, das z.B. bei Wahlen mit Verhältniswahlrecht benötigt wird, um Wählerstimmen in Abgeordnetenmandate umzurechnen. Die Stimmen der Parteien durch die natürlichen Zahlen 1, 2, 3, 4, usw. usf. geteilt. Der erste Sitz wird an die Partei vergeben, die bei diesen Divisionen die Höchstzahl erreicht hat, der zweite Sitz an die Partei mit der zweithöchsten Teilungszahl und so weiter. Der Vorgang wiederholt sich so lange, bis alle Sitze vergeben sind.
Direktwahl
Die unmittelbare Wahl eines Kandidaten in ein Amt, d.h. ohne zwischengeschaltete Institutionen wie ein Parlament (z.B. Wahl des Bundeskanzlers) oder ein Wahlmännergremium (z.B. Wahl des US-Präsidenten).
Erststimme
Die Erststimme bei Bundes- und bei vielen Landtagswahlen geht an den Direktkandidaten im Wahlkreis. Sie ist in der Regel bedeutungslos, solange es nicht zu Überhangmandaten kommt.
Explizite Sperrklausel
Explizit sind Sperrklauseln, wenn die Höhe der Sperrklausel durch Gesetz festgelegt wird, wie es z.B. bei den Bundestagswahlen in Form der 5%-Hürde der Fall ist. Die Prozentzahl bezieht sich dabei auf die Anzahl der abgegebenen Stimmen, die eine Partei mindestens erreichen muss, um ins Parlament einzuziehen. Explizite Sperrklauseln gibt es in Deutschland auf Bundes- und Landtagsebene, allerdings kaum noch auf Kommunalebene (Hamburg ist hier eine Ausnahme). Diese Art von Sperrklausel ist meist gemeint, wenn der Begriff verwendet wird.
Faktische Sperrklausel
Die faktische oder natürliche Sperrklausel wird durch das Wahlsystem selbst vorgegeben. Das jeweilige Sitzzuteilungsverfahren gibt eine gewisse Mindestprozentzahl vor, die eine Partei erreichen muss, um mindestens einen Sitz zu erhalten.
Freie Liste
Hier können die Wählenden innerhalb der Liste einzelne Kandidaten wählen, ungeachtet ihrer Reihenfolge auf der Liste.
Grabenwahlsystem
Eine Wahl, bei der mehrere Wahlverfahren parallel Anwendung finden und (ohne Verrechnung) miteinander kombiniert werden. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass ein Teil der Sitze nach Verhältniswahlrecht, ein anderer durch die Wahl in Einpersonenkreisen vergeben wird. In Deutschland werden Verhältnis- und Mehrheitswahlrecht zwar miteinander kombiniert, es handelt sich hier jedoch nicht um ein Grabenwahlsystem, da Erst- und Zweitstimmen miteinander verrechnet werden.
Grundmandatsklausel
Hierdurch wird festgelegt, dass eine Partei bei der Sitzverteilung nur dann berücksichtigt wird, wenn sie bereits eine bestimmte Mindestanzahl von Direktmandaten erreicht hat. Bei der Bundestagswahl kommt dieses Instrument in Form der 5%-Sperrklausel (s.u.) zur Anwendung: auch wenn eine Partei unter fünf Prozent liegt, wird sie bei der Sitzverteilung berücksichtigt, wenn sie in drei oder mehr Wahlkreisen ein Direktmandat erringen konnte.
Hare-Niemeyer-Verfahren
Die Stimmenzahl der Einzelparteien wird mit den verfügbaren Parlamentssitzen multipliziert. Das Ergebnis wird anschließend durch die Gesamtzahl der Stimmen allerParteien geteilt. Das Ergebnis, die sog. Quote, bestimmt dann über die Sitzanzahl im Parlament. Die Zahl vor dem Komma zeigt die Sitze an, die die jeweilige Partei bekommt. Die restlichen Sitze werden der Partei (oder den Parteien) mit der höchsten Zahl nachdem Komma zugeteilt.
Kumulieren und Panaschieren
Ein Wahlsystem, das Verhältniswahl (Kumulieren) und Personenwahl (Panaschieren) kombiniert. In Hamburg kommt dieses System sowohl bei Bürgerschafts- als auch bei Bezirkswahlen zur Anwendung.
Kumulieren
Auch: Stimmenhäufung oder Häufung. Hierbei können - vorausgesetzt der Wähler hat mehr als eine Stimme zur Verfügung - mehrere Stimmen auf eine Person oder (Parteien-)Liste vereinigt werden.
Panaschieren
Aus dem frz. panacher (mischen). Die Möglichkeit, bei mehreren verfügbaren Stimmen diese auf unterschiedliche Wahllisten zu verteilen.
Listenkreuz
Bei offenen Listenwahlen (d.h. Personenwahlen) bedeutet Listenkreuz, dass statt einer Einzelperson eine gesamte Liste angekreuzt wird.
Listenverbindung
Hier verbinden sich mehrere Einzellisten bzw. Parteien zu einer einzigen, um gemeinsam mehr Stimmen erlangen zu können. Die Einzellisten werden dann bei der Sitzverteilung (z.B. im Kommunalrat) als eine Liste gewertet.
Listenvereinigung
Eine Wahlliste, die von mehreren Gruppierungen (Parteien, Wählergruppen) gemeinsam gebildet wird.
Listenwahl
Oberbegriff für Wahlsysteme, die dem Wählenden die Möglichkeit geben, seine Stimme an vorgefertigte Wahllisten zu geben. Die Kandidaten treten hier als Teil von Listen an und werden nicht direkt und persönlich, sondern indirekt über Liste und Listenplatz gewählt. Die Alternative ist die Persönlichkeitswahl.
Mandat
Politischer Vertretungsauftrag, der dem Mandatsträger (synonym: Abgeordneter, Mandatierter, Mandatar) vom Wahlvolk erteilt wird. Er kann frei(freies Mandat) oder imperativ (imperatives Mandat) sein. Beim freien Mandat ist der Abgeordnete nur seinem Gewissen unterworfen. Ein imperatives Mandat hingegen knüpft ihn an bestimmte, jeweils unterschiedliche Rahmenbedingungen (z.B. Fraktionszwang).
Mandatsrelevanz
Unter Mandatsrelevanz versteht man die Erheblichkeit eines Wahlfehlers auf das Endergebnis der Wahl. Als "mandatsrelevant" wird ein Fehler bezeichnet, der Einfluss auf die Sitzverteilung hat oder haben könnte.
Mandatsverlust
Wenn einem Abgeordneten sein Mandat entzogen wird, spricht man vom Mandatsverlust. Gründe hierfür sind in Deutschland: der ungültige Erwerb der Parteimitgliedschaft; die Neufeststellung des Wahlergebnisses; der Wegfall der Wählbarkeitsvoraussetzungen oder die Feststellung der Verfassungswidrigkeit seiner Partei. In der Geschichte der BRD kam es erst drei mal zu Mandatsverlusten.
Mehrheitswahlrecht
Hier kann der Wähler genau eineStimme auf eine Partei oder auf einen Kandidaten abgeben. Man unterscheidet ferner zwischen absoluter und relativer Mehrheitswahl.
Nachrücker
Für den Fall, dass ein Abgeordneter aus dem Parlament ausscheidet, kann ein anderer Abgeordneter nachrücken. Dies ist entweder ein Bewerber von der Liste der Partei des Abgeordneten, der vorher zu weit unten auf der Liste stand und deshalb bei der Sitzverteilung nicht berücksichtigt wurde - oder aber ein bereits mitgewählter Ersatzabgeordneter, wie er z.B. in Baden-Württemberg schon im ersten Wahlgang mitgewählt wird.
Negatives Stimmgewicht
Bei Wahlen der Effekt, dass sich eine Wählerstimme gegen den eigentlichen Willen des/der Wählenden auswirken: Stimmen für eine Partei, die dieser einen Sitzverlust bescheren oder Stimmen, die für eine Partei gerade nichtabgegeben wurden und für diese gerade dadurch zu einem Sitzzuwachs führen.
Nicht übertragbare Einzelstimmgebung
Bei Wahlen mit mehreren zu vergebenden Ämtern (bspw. Parlamente) hat der Wähler hier eineStimme, die er einem Kandidaten geben kann. Die zu vergebenden Ämter werden anschließend an die Kandidaten mit den meisten Stimmen vergeben. Eine Alternative ist die Übertragbare Einzelstimmgebung (s.u.).
Personalisierte Verhältniswahl
Ein Wahlverfahren, das das Verhältniswahlrecht mit Elementen der Persönlichkeitswahl verbindet. Dabei kommt über eine zusätzliche Stimme ein Element der Mehrheitswahl hinzu. Ein Beispiel ist das Bundestagswahlrecht, bei dem die Erststimme auf einen Direktkandidaten, die Zweitstimme auf eine Parteienliste entfällt.
Offene Liste
Eine Parteiliste (s.u.: Wahlliste), für die auch Kandidaten nominiert werden können, die parteilos sind oder anderen Parteien angehören. Außerdem kommt es vor, dass Listen (z.B. FREIE WÄHLER) nicht als Parteien eingetragen sind, aber dennoch geschlossen als Wahlvorschlag antreten.
Passives Wahlrecht
Das Recht, gewählt zu werden. Für den Bundestag steht dies jedem volljährigen Deutschen zu, bei bestimmten Ämtern (z.B. Bundeskanzler, Bundespräsident) kommen spezielle Bedingungen hinzu.
Persönlichkeitswahl
Oberbegriff für Wahlsysteme, bei denen nicht Listen (s.o.: Listenwahl), sondern einzelne Kandidaten direkt gewählt werden können. Ein Beispiel in Deutschland sind Bürgermeisterwahlen, wie sie in manchen Kommunen durchgeführt werden.
Rangwahl
Oberbegriff für Wahlsysteme, bei denen der Wählende die Kandidaten entsprechend seiner/ihrer Präferenz ordnen kann.
Relative Mehrheitswahl
Anders als bei der absoluten Mehrheitswahl (s.o.) entscheidet hier, wer die meisten Stimmen erhält, ohne, dass es mehr als die Hälfte der Gesamtstimmen sein müssen. Dieser Wahlmodus führt tendenziell zu Zweiparteiensystemen.
Sainte-Laguë-Verfahren
Bei diesem Sitzzuteilungsverfahren (s.u.) werden die Stimmen der Parteien durch 0.5, 1.5, 2.5 usw. geteilt. Wie beim D'Hont-Verfahren (s.o.) bekommt der erste Sitz die Partei mit der Höchstzahl, Sitz 2 die Partei mit der zweithöchsten Zahl usw.
Sitzzuteilungsverfahren
Zur Auszählung der Wählerstimmen und zu ihrer Verteilung auf die verschiedenen Parteien zur Ermittlung der Mandatszahl existieren verschiedene Verfahren, vor allem das D'Hont-Verfahren, das Hare-Niemeyer-Verfahren und das Sainte-Laguë-Verfahren.
Sperrklausel
Die Sperrklausel soll verhindern, dass kleinere Parteien ins Parlament einziehen. Somit soll Zersplitterung vorgebeugt werden. Man unterscheidet dabei die explizite Sperrklausel von der faktischen oder natürlichen Sperrklausel (s.o.).
Übertragbare Einzelstimmgebung
Auch: Präferenzwahl oder Single transferable vote (STV). Hier kann der Wähler die verfügbaren Kandidaten nach seiner persönlichen Präferenz ordnen. Dadurch verbindet sich eine "echte" Personenwahl mit der Verhältniswahl. Die Alternative ist die Nichtübertragbare Einzelstimmgebung (s.o.).
Starre Liste
Hier werden die Kandidaten von den Wählenden entsprechend einer festgesetzten Reihenfolge gewählt.
Stichwahl
Stichwahlen werden - bei absolutem Mehrheitswahlrecht (s.o.) - durchgeführt, wenn im ersten Durchgang kein Kandidat die absolute Mehrheit erringen konnte. Die Alternative sind Neuwahlen. Ein Beispiel sind die Präsidentschaftswahlen in Frankreich.
Taktisches Wählen
Hier gibt der Wählende seine Stimme nicht an den/die eigentlich präferierte/n Kandidat/in oder Partei, sondern einer eigentlich weniger bevorzugten Alternative, um das Wahlergebnis positiv zu beeinflussen. Ein Beispiel ist die Stimmabgabe für eine kleinere Partei, die als Koalitionspartner gewünscht wird, aber Gefahr läuft, die Sperrklausel (s.o.) nicht zu erreichen.
Überhangmandat
Erzielt eine Partei durch Erststimmen mehr Mandate, als ihr durch Zweitstimmen im jeweiligen Bundesland eigentlich zustehen, spricht man von Überhangmandaten. Die Partei ist dann im Parlament mit mehr Sitzen vertreten, als es die Anzahl der Zweitstimmen eigentlich erlauben würde.
Ungültige Stimmabgabe
Laut Bundeswahlgesetz (§ 39) ist eine Stimme ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, wenn er keine Kennzeichnung enthält, wenn er für einen anderen Wahlkreis gültig ist (die Zweitstimme gilt jedoch trotzdem), wenn er den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lässt (z.B. zwei Kreuze) oder wenn er einen Zusatz oder Vorbehalt enthält.
Wahl
Unter Wahl versteht man allgemein ein Verfahren innerhalb sozialer Gruppen, durch das mittels Abstimmung Personen in entscheidungs- oder herrschaftsausübende Organe bestellt werden.
Wahlbenachrichtigung
Die amtliche Mitteilung über eine bevorstehende Wahl (Ort und Zeit), die alle Wahlberechtigten per Post bekommen.
Wahlkreis
Die kleinste Einheit des Wahlgebiets, die für die Sitzverteilung relevant ist. Im Wahlkreis wird in der Regel genau einKandidat direkt ins Parlament oder den Rat gewählt. Die nächsthöhere Einheit ist (in Deutschland) das Bundesland.
Wahlkreisgeometrie
Diese Technik bezeichnet in Mehrheitswahlsystemen die Praxis, Wahlkreise geographisch so zuzuschneiden, dass die eigene Partei einen eindeutigen Vorteil erhält. Das geschieht meistens, indem man die Grenzen des Wahlkreises an der demographischen Struktur der Region ausrichtet und dabei die tendenziellen Präferenzen einzelner Gruppen berücksichtigt. Insbesondere in den USA ist diese Technik auch als Gerrymandering bekannt.
Wahlleiter
Die Person bzw. Institution, die die Wahl organisiert, überwacht, auswertet und ggf. prüft.
Wahlliste
Auch: Parteiliste. Die Liste enthält die Kandidaten eines Wahlvorschlags in einer festgelegten Reihenfolge. Der erste Kandidat auf einer Liste wird als Spitzenkandidat bezeichnet. Die Kandidaten am unteren Ende der Liste, die nur bei besonders gutem Wahlausgang zu Abgeordneten werden, werden auch als Kampfmandate bezeichnet. Man unterscheidet ferner zwischen freien und starren Listen.
Wahlpflicht
Die Verpflichtung der Wahlberechtigten, zur Wahl zu gehen. Die Nichtbefolgung der Wahlpflicht wird sanktioniert (normalerweise mit Geld-, u.U. aber auch mit Gefängnisstrafen).
Wahlprinzipien
Die in Deutschland geltenden Wahlprinzipien sind, dass Wahlen frei, geheim, gleich und unmittelbar sind. Frei, weil auf den Wählenden keinerlei Druck (Verbote, Sanktionen, Diskriminierungen, Drohungen) ausgeübt werden darf. Geheim, weil jeder Wählende die Möglichkeit haben muss, seine Stimme zu abzugeben, ohne dass jemand seine Entscheidung nachvollziehen kann. Gleich, da jeder Wählende über die gleiche Anzahl von Stimmen mit gleichem Zähl- und Erfolgswert verfügen muss. Außerdem gilt die Chancengleichheit der Parteien. Schließlich sind die Wahlen unmittelbar, weil die Bürgerinnen und Bürger die Abgeordneten ohne Zwischeninstanzen (wie z.B. Wahlmänner) wählen.
Wahlprüfungsbeschwerde
Ein formaler Einspruch gegen die Gültigkeit einer Wahl beim Wahlleiter.
Wahlrecht
Bezeichnet das Recht, zu wählen und gewählt zu werden. Man unterscheidet aktives und passives Wahlrecht.
Wahlurne
Der verschließbare Behälter, durch dessen Schlitz die ausgefüllten Wahl- oder Stimmzettel eingeworfen werden.
Zustimmungswahl
Hier haben die Wähler die Möglichkeit, für beliebig viele Kandidaten zu stimmen. Nicht nur der in der Gunst der einzelnen Wähler vorne liegende Kandidat kann gewählt werden, sondern alle Kandidaten, die akzeptabel erscheinen. Als gewählt gilt dann der Kandidat mit den insgesamt meisten Stimmen. Diese Form des Wahlrechts ist insbesondere dann sinnvoll, wenn durch die Wahl nur ein Amt zu besetzen ist.
Zweitstimme
Die Zweitstimme oder Parteistimme geht bei Wahlen zum dt. Bundestag und bei vielen Landtagswahlen an die Parteien. Sie ist die in erster Linie maßgebliche Stimme, was die spätere Verteilung der Sitze im Parlament betrifft.