Einigung im Wahlrechts-Streit
Am 11. Juni 2009 ging der mehrjährige Wahlrechtsstreit mit einem Kompromiss zu Ende. Auslöser des Wahlrechtsstreits waren Änderungen an dem neuen Wahlrecht, das 2004 durch einen Volksentscheid eingeführt worden war. Mit ihrer damals absoluten Mehrheit setzte die CDU noch vor der ersten Anwendung dieses neuen Wahlrechts Änderungen durch, die vor allem den Einfluss der Parteien auf die Zusammensetzung des Landesparlaments festigen sollten. Nachdem Mehr Demokratie erneut für das Volksentscheids-Wahlrecht angetreten war und im Februar 2009 wieder ein erfolgreiches Volksbegehren mit 76.086 Unterschriften zustande gebracht hatte, lenkten die Rathausparteien ein. Es kam zu Kompromissverhandlungen, die schließlich von allen Beteiligten akzeptiert wurden.
Neu ist jetzt ein besonderer Schutz des Wahlrechts, das nicht mehr so einfach vom Parlament geändert werden kann, wenn das Volk nicht damit einverstanden ist. In der Praxis bedeutet dies die Einführung eines fakultativen Referendums, das heißt: Wenn innerhalb von 3 Monaten nach der Änderung 30.000 Unterschriften von Hamburger Wahlberechtigten gesammelt werden, wird durch einen Volksentscheid der Änderung entweder stattgegeben oder sie wird abgelehnt.
Künftig gilt das 2004 beschlossene Wahlrecht, allerdings mit zwei Änderungen: In den Wahlkreisen werden nur Personen gewählt, es gibt kein Listenkreuz. Auf Landesebene hingegen ist die reine Listenwahl möglich. Die Listenwahl war ein Teil des Kompromisses. Wer nicht einfach eine geschlossene Liste ankreuzen möchte, muss sich nicht an die von den Parteien vorgegebene Reihenfolge halten. Er darf nur nicht beides machen - die Liste und fünf Einzelkandidaten ankreuzen. Ein weiterer Aspekt des Kompromisses ist die Senkung der Sperrklausel bei Bezirkswahlen auf 3%. Die Wahl zur Bezirksversammlung findet künftig immer am Tag der Europawahl statt. So kann auch die Wahlbeteiligung zu den Europawahlen gesteigert werden.
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