Bessere Chancen für Volksbegehren

10. Dezember 2008: Die Bürgerschaft beschließt eine vereinfachte Durchführung von Volksentscheiden in der Hansestadt. Durch eine Verfassungsänderung werden die Erfolgschancen von Volksbegehren in der Stadt verbessert. Vorausgegangen war ein jahrelanger politischer Kampf von Mehr Demokratie. Per Volksabstimmung hatte sich bereits 2007 eine Mehrheit von 75,9 Prozent der Abstimmenden für faire Volksentscheide ausgesprochen. Das zur Abstimmung stehende Volksbegehren hatte allerdings nicht die vorgeschriebene Mindestzustimmung von 50 Prozent aller Stimmberechtigten erreicht.

In einem Kompromiss zwischen CDU, GAL und Mehr Demokratie wurde nun ausgehandelt, dass Volksentscheide fairere Zustimmungsquoren erhalten und allgemein verbindlicher werden sollen: zu diesem Zweck wurde das Instrument des fakultativen Referendums eingeführt. Bei Änderungen des Wahlrechts und der Volksgesetzgebung können 2,5% der Wahlberechtigten ein Referendum über die Änderung fordern. Außerdem finden die Abstimmungen nun stets parallel zu Bürgerschafts- und Bundestagswahlen statt - solange die Initiative nicht auf ein anderes Datum besteht.

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