Referenden
Im Gegensatz zu einem von Bürgerinnen und Bürgern initiierten Volksbegehren ist ein Referendum eine Volksabstimmung zu einer vom Parlament oder Regierung erarbeiteten Vorlage. Das Thema Referendum wird in der öffentlichen Debatte in Deutschland nicht stark behandelt, jedoch bestünde aller Anlass dazu.
Denkbar sind zwei Arten von Referenden:
1. Fakultatives Referendum
Mit einem fakultativen Referendum ist es möglich, durch die Sammlung von Unterschriften ein vom Parlament beschlossenes Gesetz vor Inkrafttreten dem Volk zur Abstimmung vorzulegen.
2. Obligatorisches Verfassungsreferendum
Unterliegt ein Beschluss dem obligatorischen Referendum, so muss dieser Beschluss zwingend dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden. Das bedeutet, das Volk kann zu diesem Entschluss vom Parlament noch Stellung nehmen und entscheiden, ob der Beschluss in Kraft treten soll oder nicht.
3. Bürgerschaftsreferendum
Die Informationen zum Bürgerschaftsreferendum befinden sich aktuell in Überarbeitung. Eine kurze Einordnung und einen Überblick über die Aktivitäten der Volksinitiative Rettet den Volksentscheid finden sich
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