Politische Ungleichheit – neue Schätzungen zeigen die soziale
Spaltung der Wahlbeteiligung

Autor:
Prof. Dr. Robert Vehrkamp

Herausgeber:
Bertelsmann Stiftung

Dass die Wahlbeteiligung seit Jahren sinkt, ist keine Hamburger Spezialität.

Überall in Deutschland – und darüber hinaus in Europa – nimmt das Interesse der Bevölkerung an demokratischen Wahlen mehr oder weniger stark ab. 

Die Bertelsmann Stiftung hat in ihrem Info-Brief „Einwurf“ (Zukunft der Demokratie 2/2015) eine Schätzung der Wahlbeteiligung verschiedener sozialer Milieus auf Bundesebene vorgestellt. Vorher hatte man die gleiche Methode schon bei den Landtagswahlen in Hamburg und Bremen angewandt.

Das Ergebnis ist das Gleiche: es gibt Unterschiede bis zu 40% in der Wahlbeteiligung der verschiedenen Milieus, wobei soziale Lage und Einstellungen die Faktoren sind, die den Unterschied ausmachen. In den sozial schwächeren Regionen wählen deutlich weniger Stimmberechtigte als in den Wahlkreisen mit besser verdienenden und besser ausgebildeten Einwohnern.

Fazit: „Die daraus resultierenden Wahlergebnisse sind sozial nicht mehr repräsentativ. Die sozial stärkeren Milieus sind im Wahlergebnis deutlich überrepräsentiert und die sozial schwächeren Milieus deutlich unterrepräsentiert.“ Deutlich ist aber auch, dass es nicht am Wahlrecht liegt, wenn die Wahlbeteiligung sinkt: Es ist eher die schon vorhandene soziale Spaltung, die vielen Menschen in sozial schwächeren Milieus den Eindruck vermittelt, die Politik kümmere sich ohnehin nicht um sie, daher lohne es sich kaum noch zur Wahl zu gehen.

Die Studie als als Pdf zum herunterladen hier.

Einschätzung zur Bremen Wahl 2015 von Mehr Demokratie

Autor:
Paul Tiefenbach

Nur noch ein gutes Drittel der Wähler stimmt traditionell ab. Die meisten nutzen das Kumulieren und Panaschieren. Der Rückgang der Wahlbeteiligung kommt durch die geringere Vergabe von Listenstimmen, Personenstimmen bleiben gleich! Mandate sollten nur nach Personenstimmen vergeben werden. Der Frauenanteil geht zurück, der Migrantenanteil steigt.

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Das Bremer Wahlsystem:
Intransparent, paradox und möglicherweise verfassungswidrig
Eine Analyse aus wissenschaftlicher Perspektive am Beispiel
der Bürgerschaftswahl 2015

Autoren:
Prof. Dr. Lothar Probst und Dr. Valentin Schröder

Bis zur Bürgerschaftswahl 2007 entsprach das Bremer Wahlsystem einem Verhältniswahlrecht mit einer starren Listenwahl und Fünfprozentsperrklausel. Jeder Wähler hatte eine Stimme, die er entweder für die Liste einer Partei oder einer Wählervereinigung abgeben konnte. Eine grundlegende Neufas‐ sung erfuhr das Bremer Wahlrecht durch ein Volksbegehren, das 2006 durch die Vereinigung „Mehr Demokratie e.V.“ initiiert wurde. Anstelle einer starren Listenwahl sollten die Bremer Wählerinnen und Wähler durch ein personalisiertes Mehrstimmensystem (fünf Stimmen) die Möglichkeit erhalten, auf die Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten einen stärkeren Einfluss zu nehmen.  

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Evaluation des neuen Hamburger Wahlrechts bei der
Bürgerschaftswahl 2011
Ergebnisse einer Wähler- und Nichtwählerbefragung

Autoren:
Prof. Dr. Cord Jakobeit
Dr. Philipp Hiller
Dipl. -Pol. Nils Thomsen et al.

In den letzten Jahren wurde auch in Hamburg um die Neugestaltung des Wahlrechts gerungen. Als Folge hieraus hatten die Hamburger Wähler1 am 20. Februar auf vier Listen insgesamt 20 Stimmen zur Wahl der Hamburgischen Bürgerschaft und der Bezirksversammlung zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich die vorliegende Studie mit verschiedenen Aspekten des Hamburger Wahlrechts.

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