Hamburger Gericht kassiert Volksentscheid-Verschlechterung
31. März 2006: Das Hamburger Verfassungsgericht erklärt nach einer Klage von Mehr Demokratie das von CDU und FDP geänderte Volksentscheids-Gesetz für teilweise verfassungswidrig. Das Verbot der Zusammenlegung von Volksentscheiden mit Wahlen sei nicht mit der Verfassung vereinbar.
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