Über uns
1. Wer ist Mehr Demokratie?
Der gemeinnützige Verein Mehr Demokratie e.V. setzt sich für das Recht auf Volksentscheid ein. In wichtigen Sachfragen sollen die Menschen die Möglichkeit bekommen, direkt abzustimmen - und das auf kommunaler Ebene, in den Bundesländern und bundesweit. Wir verstehen den Volksentscheid als eine notwendige Ergänzung zu den Parlamenten.
2. Volksentscheide können als Gaspedal und Bremse funktionieren
Als Notbremse: Wir Bürger/innen können immer dann eingreifen, wenn die Politiker über unsere Köpfe hinweg regieren.
Als Gaspedal: Wichtige Neuerungen können schneller umgesetzt werden. Denn wir Bürger*innen kommen mit unseren Ideen zu Wort und müssen von der Politik wieder ernst genommen werden.
3. Unsere Vision: Eine mündige Demokratie
Die Souveränität des Volkes ist das Herz der Demokratie. Sie lebt von der Initiative der Menschen. Wir wollen weg von der "Zuschauerdemokratie" und hin zu einer Kultur der Beteiligung. Dabei vertrauen wir auf die Freiheit und die Selbstbestimmung der Menschen. Nach über 50 Jahren Bürgergesellschaft ist es an der Zeit, unsere Demokratie durch die Einführung und den Gebrauch des Volksentscheides zu modernisieren.
Eines ist uns wichtig: Mehr Demokratie geht es um das Instrument - Volksbegehren und Volksentscheid zu fairen Spielregeln. Wir streiten dafür, dass so wichtige Fragen wie transparenteres Verwaltungshandeln (Transparenzgesetz), Energienetze und viele weitere wichtige Themen in Zukunft von den Menschen direkt entschieden werden können.
4. Der Hamburger Landesverband
wurde 1997 gegründet und begann seine Arbeit mit zwei Volksinitiativen: einer zur Verbesserung der Volksgesetzgebung und einer zweiten zur Einführung des Bürgerentscheides in den Hamburger Bezirken. Beide Initiativen kamen am 27.9.98 zur Abstimmung. Das von uns vorgeschlagene Volksentscheidsgesetz scheiterte trotz einer Zustimmung von über 74% der Abstimmenden und 45,2% der Wahlberechtigten an den beschränkenden Hürden ("Quoren"). Da es sich um eine Verfassungsänderung handelte, war die Zustimmung von mindestens 50% der Wahlberechtigten erforderlich (Zum Vergleich: Die Wahlbeteiligung bei den Bürgerschaftswahlen 2008 lag bei 63,6%). Das Gesetz zur Einführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in den Bezirken wurde von den Hamburgern mit einer Mehrheit von 73,2% der Abstimmenden und 44,5% der Wahlberechtigten (bei einem Zustimmungsquorum von 25% für einfache Gesetze) beschlossen.
Am 13.06.04 wurde unsere Volksinitiative für ein neues Wahlrecht per Volksentscheid erfolgreich beendet. Mit einer Zustimmung von zwei Dritteln der Abstimmenden und 21,5% der Abstimmungsberechtigten wurde eine klare und ausreichende Mehrheit erzielt. Trotz des erfolgreichen Volksentscheides änderte die CDU-Landesregierung 2006 das Hamburger Wahlrecht und baute Hürden ein, die vom Volk so nicht vorgesehen waren. Deshalb wurde im Januar 2008 erneut eine Wahlrechtsinitiative von Mehr Demokratie e.V. gestartet, die mit 15.327 Unterschriften am 11. März 2008 erfolgreich war. Nach dem erfolgreichen Volksbegehren (76.086 Unterschriften ) und zähen Verhandlungen gab es einen Kompromiss für ein neues Wahlrecht. Es kam also nicht zur dritten Stufe, dem Volksentscheid.
Am 06. Oktober 2012 trat das Transparenzgesetz in Kraft. Das bedeutet, dass seitdem amtliche Dokumente (z.B. Verträge, Gutachten etc.) für alle Bürger im Internet zugänglich gemacht werden. Die Grundlage für das Gesetz war eine 2011 durchgeführte Volksinitiative von Mehr Demokratie, Transparency International und dem Chaos Computer Club.
Im November 2013 haben wir mit der Piratenpartei, wahlrecht.de, Omnibus für Direkte Demokratie, FDP, Junge Liberale, Die Linke, FREIE WÄHLER, ÖDP, DIE PARTEI und den Initiativen „Langenhorn 73“, „Hamburgs Wilder Osten“ und „Zukunft Elbinsel Wilhelmsburg e.V.“ das überparteiliche Bündnis „Faires Wahlrecht – Jede Stimme zählt“ gegründet. Grund dafür war die Einführung der 3%-Sperrklausel bei Bezirkswahlen.
Wenn in Hamburg das Wahlrecht geändert wird, besteht die Möglichkeit eines fakultativen Referendums. Das bedeutet, dass die Bürgerinnen und Bürger nach der Verkündung des Änderungsgesetzes 3 Monate Zeit haben, um 32.000 Unterschriften zu sammeln, damit ein Volksentscheid eingeleitet werden kann. So weit kam es aber nicht. Das Hamburger Verfassungsgericht erklärte die 3%-Klausel bei Bezirkswahlen für verfassungswidrig und stoppte damit die Unterschriftensammlung. Das Landesparlament, das unbedingt an der 3%-Klausel festhalten wollte, verfiel daraufhin auf einen Trick, gegen den wir machtlos waren: Die Bürgerschaft schrieb die 3%-Hürde einfach in die Landesverfassung - und gegen Verfassungssätze ist ein fakultatives Referendum in Hamburg nicht möglich.
Auch 2015 waren wir wieder aktiv: Die Volksinitiative „Rettet den Volksentscheid“ war mit rund 14.500 Unterschriften erfolgreich. Der Grund für diese Kampagne war die Verfassungsänderung durch SPD, GRÜNE, CDU und AfD. Im Windschatten der Olympia-Bewerbung Hamburgs wurden nicht nur ganz allgemein Volksentscheide „von oben“, sogenannte Referenden, eingeführt, sondern auch die Chancen für herkömmliche Initiativen durch rechnerische Tricks gesenkt. Themen und auch Termine können jetzt von Senat und Bürgerschaft bestimmt werden. Nach dieser neuen Regelung hätten alle bisherigen wichtigen Volksentscheide gar nicht stattfinden können!
Deswegen wollen wir diese Verfassungsänderung wieder aufheben. Gerade bereiten wir das Volksbegehren vor, das voraussichtlich im Juni 2016 stattfinden wird. Wenn es erfolgreich ist, wird der Volksentscheid zur nächsten Bundestagswahl 2017 stattfinden und der Volksentscheid gerettet werden!
Außerdem begleiten wir die laufenden Bürgerbegehren, beraten Initiativen, kommentieren und dokumentieren die angewandten Verfahren.
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Jahresberichte
Hier finden Sie die Jahresberichte des Bundesverbandes in denen auch über die Hamburger Aktivitäten berichtet wird.