Satzung des Landesverbandes Hamburg von Mehr Demokratie e.V.
§ 1 Der Landesvorstand besteht aus mindestens drei, höchstens neun Mitgliedern und wird für die Dauer von zwei Jahren aus den Reihen der Mitglieder gewählt.
Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben solange im Amt, bis die ihnen Nachfolgenden gewählt sind und ihr Amt angetreten haben.
Die Wiederwahl ist unbeschränkt möglich.
§ 2 Die Einladung zur Landesmitgliederversammlung erfolgt zweistufig:
Die Ankündigung erfolgt acht Wochen, die Einladung mit Tagesordnung und Anträgen vier Wochen vor der Mitgliederversammlung.
Anträge und Vorschläge für die Tagesordnung sind spätestens fünf Wochen vor der Versammlung einzureichen.
Bei außerordentlichen Mitgliederversammlungen kann in begründeten Fällen davon abgewichen und die gesamte Ladungsfrist auf zwei Wochen verkürzt werden.
§ 3 Satzungsänderungen bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der Stimmen der Mitgliederversammlung. Die Änderungsvorschläge sind mit Angaben der betroffenen Paragrafen den Mitgliedern mit der Einladung zur Mitgliederversammlung mitzuteilen.
§ 4 Im Übrigen ist die Satzung des Bundesverbandes entsprechend anzuwenden.
Die Wahlordnung des Bundesverbandes ist entsprechend mit der Maßgabe anwendbar, dass die Landesmitgliederversammlung zusätzliche Spontankandidaturen für den Landesvorstand zulassen kann.
Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 03.09.2021.