Satzung des Landesverbandes Hamburg von Mehr Demokratie e.V.
Der Landesvorstand besteht aus mindestens drei Personen. Die Einladung zur Landesmitgliederversammlung erfolgt zweistufig: Die Ankündigung erfolgt acht Wochen, die Einladung mit Tagesordnung und Anträgen vier Wochen vor der Mitgliederversammlung. Anträge und Vorschläge für die Tagesordnung sind spätestens fünf Wochen vor der Versammlung einzureichen. Bei außerordentlichen Mitgliederversammlungen kann in begründeten Fällen davon abgewichen und die gesamte Ladungsfrist auf zwei Wochen verkürzt werden. Die Satzung kann durch eine einfache Mehrheit der Landesmitgliederversammlung geändert oder aufgehoben werden. Im Übrigen ist die Satzung des Bundesverbandes sinngemäß anzuwenden.
(Beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 09.02.2011)
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