[Presseinformation] Terminankündigung / Urteilsverkündung Hamburgisches Verfassungegericht / 04.02.2022 10:00 Uhr // Volksinitiative "Bürgerbegehren und Bürgerentscheide jetzt verbindlich machen – Mehr Demokratie vor Ort

Das Hamburgische Verfassungsgericht will am 4. Februar 2022 seine Entscheidung bzgl. der verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Volksbegehrens „Bürgerbegehren und Bürgerentscheide jetzt verbindlich machen – Mehr Demokratie vor Ort" bekannt geben.

Die Urteilsverkündung findet mit Rücksicht auf die aktuelle Corona Lage im Bürgersaal Wandsbek, Am Alten Posthaus 4, 22041 Hamburg statt und beginnt um 10.00 Uhr.
Für O-Töne stehen Herr Bernd Kroll und Prof. Dr. Arne Pautsch zur Verfügung.


 

Hintergrund

Seit Einführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Hamburg hat der Senat über 20 Bürgerentscheide und Bürgerbegehren evoziert, d.h. außer Kraft gesetzt und/oder die Bezirke angewiesen, die aufgeworfene Frage in seinem Sinne zu bearbeiten (sog. kalte Evokation).
Die Volksinitiative zielt darauf ab eine Verbindlichkeit der, im Jahre 1998 durch einen Volksentscheid eingeführten, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide für den Hamburger Senat und die Bürgerschaft zu erreichen.

Der Wortlaut der Volksinitiative lautet:
„Senat und Bürgerschaft unternehmen unverzüglich alle notwendigen Schritte, damit in Bezirksangelegenheiten rechtlich für Bezirk und Senat Bürgerentscheide bindend sind. Bürgerbegehren dürfen ab dem Tag ihrer Anmeldung nicht mehr be- bzw. verhindert werden. Erfolgreiche Bürgerentscheide oder der Beschluss des Bezirks über die Annahme von Bürgerbegehren dürfen nur im Wege eines neuen Bürgerentscheids abgeändert werden."

Dazu sind am 01.02.2020 14.023 für die Volksinitiative abgegebene Unterschriften eingereicht worden.

Auf Antrag des rot-grünen Senates hat das Gericht über die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Volksinitiative und damit über die Durchführung des Volksbegehrens zu entscheiden.

Die Volksinitiative wird von dem erfahrenen Verfassungsjuristen Professor Dr. Arne Pautsch (Hochschule Ludwigsburg) und den drei Vertrauenspersonen Bernd Kroll, Thérèse Fiedler und Holger Landahl vertreten.

Gleich in acht Punkten soll unsere Volksinitiative nach Auffassung des rot-grünen Senats verfassungswidrig sein.
Dabei fordern wir nur, was eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte.
Wir wollen, dass der Bürgerwille in lokalen Angelegenheiten für Senat und Bürgerschaft verbindlich ist und von ihnen respektiert werden muss. Die genaue Details der Umsetzung überlassen wir dabei Senat und Bürgerschaft.

Besonders absurd: Unsere Volksinitiative soll sogar gegen das Demokratieprinzip verstoßen – uns geht es doch gerade um ein Mehr an Beteiligung und Demokratie.