Wir klagen gegen die Fünf-Prozent-Hürde. Klagen Sie mit!

Durch die Änderung des Wahlrechtes für die Bundestagswahlen werden bei den zukünftigen Bundestagswahlen Millionen von Stimmen unwirksam.

Der Bundestag hat das Wahlrecht für die Bundestagswahlen geändert. Jetzt haben wir es mit einer harten Sperrklausel von fünf Prozent zu tun. Durch diese Hürde werden bei jeder Bundestagswahl Millionen von Stimmen unwirksam. Dies widerspricht dem Wahlgrundsatz, dass alle Stimmen gleiches Gewicht haben sollen. Deshalb muss eine Sperrklausel gut begründet sein. Die Höhe von fünf Prozent ist nicht in Stein gemeißelt. Darauf hat das Bundesverfassungsgericht selbst immer wieder hingewiesen. Jetzt ist die Zeit, für eine Senkung der Sperrklausel einzutreten. Deshalb werden wir in Karlsruhe beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde einlegen.

Je mehr Menschen sich anschließen, umso deutlicher ist das Signal: Sperrklausel runter!

Sie können sich beteiligen!
Wenn Sie sich der Verfassungsbeschwerde anschließen möchten, müssen Sie eine Vollmacht ausfüllen. Die Teilnahme an der Verfassungsbeschwerde ist für Sie kostenlos und beinhaltet keinerlei Verpflichtungen. Bitte drucken Sie sich die Vollmacht HIER aus. Dann einfach ausfüllen und unterschreiben und ab in die Post in einem frankierten Umschlag (85 Cent; die Anschrift steht auf der Vollmacht). Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Es ist wegen gesetzlicher Vorgaben leider nicht möglich, die Vollmacht online auszufüllen oder zu scannen.

Zusätzliche Informationen erhalten Sie auf der SEITE unseres Bundesverbandes. Dort gibt es auch ein Bestellformular zur Zusendung der Vollmacht.