Gebot der Bestimmtheit und Klarheit eines Gesetzes

Kurzer Überblick zur vergangenen Veranstaltung mit der Präsidentin des Hamburgischen Verfassungsgerichts Frau Birgit Voßkühler vom 11. Oktober 2023.

 

Die Veranstaltung, die dankenswerterweise in den Hamburger Bücherhallen am Hühnerposten 1 stattfinden konnte, war gut besucht. Bernd Kroll vom Landesvorstand Hamburg Mehr Demokratie e.V. moderierte souverän durch die zwei Stunden.

Erwartungsgemäß mit einem hohen Sachverstand und viel Empathie für die Zuhörer erläuterte Frau Voßkühler die Rechtsgrundlagen von Volksinitiativen, Volksbegehren, Volksentscheiden, der Volksgesetzgebung und anderer Vorlagen. Interessante Dialoge zu den jeweiligen Themen des Vortrags entwickelten sich relativ schnell.

Die Arbeit des Verfassungsgerichtes muss nach den Worten von Frau Voßkühler streng innerhalb von „Leitplanken“ erfolgen. Es ist für die Beurteilung unerheblich, ob beispielsweise ein Verfahren zur Änderung eines Gesetzes durch die Landesregierung oder durch eine Volksinitiative betrieben wird. Der Maßstab der Prüfung ist derselbe. Dass es Volksinitiativen dabei schwerer als Landesregierungen mit ihren Fachabteilungen haben, ist unbestritten. Dies ändert jedoch nichts am strengen Prüfungsrahmen des Verfassungsgerichtes. Die Volksinitiativen sind daher gut beraten, wenn sie ihre Abstimmungstexte vorab mit dem Landeswahlleiter erörtern.

Die Abstimmungstexte müssen hinreichend klar formuliert sein. Die Zielrichtung muss sich für die Stimmberechtigten eindeutig aus der Vorlage und deren Begründung ergeben. Der Inhalt der Materie muss nicht nur für die interessierten Bürger verständlich sein, sondern er muss von der Gesamtheit der abstimmenden Bürger eindeutig und zweifelsfrei aufgenommen werden können. Ebenso müssen die Auswirkungen des Vorhabens zu überblicken sein, damit die Vor- und Nachteile abzuschätzen sind. Je komplexer, weiträumiger und abstrakter die Materie ist, umso wichtiger werden Klarheit und Eindeutigkeit des Abstimmungstextes.

Frau Voßkühler legte dar, dass sich das Verfassungsgericht bemüht, die Prüfungen auf Verfassungsmäßigkeit in rund zwölf Monaten vorzunehmen. Dieser Zeitraum wäre aber auch notwendig, um alle Aspekte zu berücksichtigen. Die Erhöhung der Anzahl von wissenschaftlichen Mitarbeitern hätte keine Beschleunigungswirkung.

Die Veranstaltung war durch den kompetenten Vortrag und den sich daraus ergebenden Meinungsaustausch ein voller Erfolg.

Michael Reimann

Landesvorstand Hamburg Mehr Demokratie e.V.

 


Der Senat bezweifelt die Verfassungsmäßigkeit der nachstehenden Volksinitiativen und rief das Hamburgische Verfassungsgericht an:

(Tabelle derzeit im Aufbau)

Volksinitiative   Abgabe Unterschriften Anruf HH VerfG Status HH VerfG              
Hamburg Werbefrei 21. OKT 2022 Ende MRZ 2023 Urteil steht noch aus.
Rettet Hamburgs Grün - Klimaschutz jetzt! 20. DEZ 2021 Ende JUN 2022 Urteil steht noch aus.
Volksbegehren gegen den Transport und Umschlag von Rüstungsgütern über den Hamburger Hafen 14. DEZ 2021   Volksbegehren abgelehnt (1. SEP 2023).
Hamburg soll Grundeinkommen testen! 4. MRZ 2020   Volksbegehren abgelehnt (12. JUL 2023).
Bürgerbegehren und Bürgerentscheide jetzt verbindlich machen - Mehr Demokratie vor Ort 1. FEB 2020   Volksbegehren abgelehnt (4. FEB 2022).
Streichung der Schuldenbremse 27. OKT 2019   Volksbegehren abgelehnt (4. DEZ 2020).
Hamburger Volksentscheid gegen Pflegenotstand in Krankenhäusern 29. März 2018   Volksbegehren abgelehnt (7. MAI 2019).
Rettet den Volksentscheid 30. SEP 2015   Volksbegehren abgelehnt (13. OKT 2016).
Referendum "Faires Wahlrecht - Jede Stimme zählt" 17. MRZ 2014   Referendum unzulässig (20. FEB 2014).