Fakultatives Referendum

Seit der Wahlrechtseinigung von 2009 gibt es in Hamburg die Möglichkeit des fakultativen Referendums.

Das heißt, die Hamburgerinnen und Hamburger haben die Möglichkeit, ein vom Parlament verabschiedetes Wahlgesetz oder ein vom Volk beschlossenes Gesetz auf seine Mehrheitsfähigkeit überprüfen zu lassen.

Nach Verkündung des Änderungsgesetzes haben die Hamburgerinnen und Hamburger 3 Monate Zeit, Unterschriften zu sammeln. Damit ein Volksentscheid über das Änderungsgesetz eingeleitet werden kann, müssen 2,5 % der Hamburger Wahlberechtigten ihre Unterschrift abgeben - das sind ungefähr 32.000 Unterschriften.

Mit dem fakultativen Referendum erhalten die Bürgerinnen und Bürgern also ein Vetorecht. Gleichzeitig haben die Bürger hiermit ein Instrument an der Hand, das die Änderung von Wahlgesetzen und vom Volk beschlossenen Gesetzen erschwert.


Ende 2013 versuchte der Hamburger Landesverband das erste fakultative Referendum in Deutschland durchzuführen.

Anlass war, dass die CDU, SPD und Grüne die 3%-Sperrklausel bei Bezirksversammlungswahlen in die Verfassung geschrieben haben, obwohl sie im Januar 2013 vom Verfassungsgericht für verfassungswidrig und somit als nichtig erklärt wurde.

Problematisch war, dass diese Wahlrechtsänderung auf dem Boden der Verfassung stattfand und das Hamburgische Verfassungsgericht unser fakultatives Referendum im Februar 2014 für unzulässig erklärte.

Mehr zu unserem Referendumsbegehren "Faires Wahlrecht - Jede Stimme zählt!" von 2013/14 erfahrt ihr hier..