Unsere Geschichte und Errungenschaften in Hamburg
Der Landesverband Hamburg wurde 1997 gegründet und begann seine Arbeit mit zwei Volksinitiativen: einer zur Verbesserung der Volksgesetzgebung und einer zweiten zur Einführung des Bürgerentscheides in den Hamburger Bezirken. Beide Initiativen kamen am 27.9.98 zur Abstimmung. Das von uns vorgeschlagene Volksentscheidsgesetz scheiterte trotz einer Zustimmung von über 74% der Abstimmenden und 45,2% der Wahlberechtigten an den beschränkenden Hürden ("Quoren"). Da es sich um eine Verfassungsänderung handelte, war die Zustimmung von mindestens 50% der Wahlberechtigten erforderlich (Zum Vergleich: Die Wahlbeteiligung bei den Bürgerschaftswahlen 2008 lag bei 63,6%). Das Gesetz zur Einführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in den Bezirken wurde von den Hamburgern mit einer Mehrheit von 73,2% der Abstimmenden und 44,5% der Wahlberechtigten (bei einem Zustimmungsquorum von 25% für einfache Gesetze) beschlossen.
Am 13.06.04 wurde unsere Volksinitiative für ein neues Wahlrecht per Volksentscheid erfolgreich beendet. Mit einer Zustimmung von zwei Dritteln der Abstimmenden und 21,5% der Abstimmungsberechtigten wurde eine klare und ausreichende Mehrheit erzielt. Trotz des erfolgreichen Volksentscheides änderte die CDU-Landesregierung 2006 das Hamburger Wahlrecht und baute Hürden ein, die vom Volk so nicht vorgesehen waren. Deshalb wurde im Januar 2008 erneut eine Wahlrechtsinitiative von Mehr Demokratie e.V. gestartet, die mit 15.327 Unterschriften am 11. März 2008 erfolgreich war. Nach dem erfolgreichen Volksbegehren (76.086 Unterschriften ) und zähen Verhandlungen gab es einen Kompromiss für ein neues Wahlrecht. Es kam also nicht zur dritten Stufe, dem Volksentscheid.
Am 06. Oktober 2012 trat das Transparenzgesetz in Kraft. Das bedeutet, dass seitdem amtliche Dokumente (z.B. Verträge, Gutachten etc.) für alle Bürger im Internet zugänglich gemacht werden. Die Grundlage für das Gesetz war eine 2011 durchgeführte Volksinitiative von Mehr Demokratie, Transparency International und dem Chaos Computer Club. Im Jahr 2019 hat das Transparenzgesetz eine wichtige Novelle erfahren, die auch die mittelbare Verwaltung zur Transparenz verpflichtet.
Im November 2013 haben wir mit der Piratenpartei, wahlrecht.de, Omnibus für Direkte Demokratie, FDP, Junge Liberale, Die Linke, FREIE WÄHLER, ÖDP, DIE PARTEI und den Initiativen „Langenhorn 73“, „Hamburgs Wilder Osten“ und „Zukunft Elbinsel Wilhelmsburg e.V.“ das überparteiliche Bündnis „Faires Wahlrecht – Jede Stimme zählt“ gegründet. Grund dafür war die Einführung der 3%-Sperrklausel bei Bezirkswahlen.
Wenn in Hamburg das Wahlrecht geändert wird, besteht die Möglichkeit eines fakultativen Referendums. Das bedeutet, dass die Bürgerinnen und Bürger nach der Verkündung des Änderungsgesetzes 3 Monate Zeit haben, um 32.000 Unterschriften zu sammeln, damit ein Volksentscheid eingeleitet werden kann. So weit kam es aber nicht. Das Hamburger Verfassungsgericht erklärte die 3%-Klausel bei Bezirkswahlen für verfassungswidrig und stoppte damit die Unterschriftensammlung. Das Landesparlament, das unbedingt an der 3%-Klausel festhalten wollte, verfiel daraufhin auf einen Trick, gegen den wir machtlos waren: Die Bürgerschaft schrieb die 3%-Hürde einfach in die Landesverfassung - und gegen Verfassungssätze ist ein fakultatives Referendum in Hamburg nicht möglich.
Auch 2015 waren wir wieder aktiv: Die Volksinitiative „Rettet den Volksentscheid“ war mit rund 14.500 Unterschriften erfolgreich. Der Grund für diese Kampagne war die Verfassungsänderung durch SPD, GRÜNE, CDU und AfD. Im Windschatten der Olympia-Bewerbung Hamburgs wurden nicht nur ganz allgemein Volksentscheide „von oben“, sogenannte Referenden, eingeführt, sondern auch die Chancen für herkömmliche Initiativen durch rechnerische Tricks gesenkt. Themen und auch Termine können jetzt von Senat und Bürgerschaft bestimmt werden. Nach dieser neuen Regelung hätten alle bisherigen wichtigen Volksentscheide gar nicht stattfinden können!
Seit 2020 haben wir uns gemeinsam mit dem Zukunftsrat Hamburg dafür eingesetzt, dass dialogbasierte Formen der Bürgerbeteiligung wie z.B. Bürgerräte. Die teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger, die zu einem Bürgerrat eingeladen werden, werden zufällig ausgelost, allerdings in Stufen, so dass der Bürgerrat die sozioökonomische Zusammensetzung möglichst nah der Zusammensetzung der Einwohner der Stadt oder des Bezirkes entsprechen - je nachdem, welche Angelegenheit im Bürgerrat behandelt werden soll. In vielen Gesprächen mit Politik und Verwaltung und in vielen öffentlichen Veranstaltungen haben wir dieses Thema immer wieder adressiert. Im Jahr 2024 hat die Hamburgische Bürgerschaft schließlich die gesetzlichen Grundlagen für das Auslosen der Teilnehmenden aus dem Melderegister geschaffen. Seit Juli 2024 ist dies gesetzlich möglich. Jetzt sind auch interessante Kombinationen dieser dialogbasierten Formate und mit der direkten Demokratie möglich.
Eine weitere Errungenschaft steht kurz vor Vollendung: Wir haben gemeinsam mit der Regionalgruppe Hamburg von Transparency Deutschland einen Gesetzentwurf für ein Hamburger Lobbyregistergesetz entworfen und haben angekündigt, dass wir dies in einer Volksinitiative anschieben wollen. Dies hat die Hamburgische Bürgerschaft aufgegriffen und hat den Senat um Prüfung gebeten, ob und wie ein solches Gesetz in Hamburg möglich wäre. Das hat zwar sehr lange gedauert, aber schließlich hat der Senat kurz vor dem Ende der Legislaturperiode einen Gesetzentwurf vorgelegt. Der Entwurf erfüllt nicht alle unsere Erwartungen. Aber wir begrüßen es, dass es in dieser Legislaturperiode zu einem Gesetz kommen wird, das bereits in erster Lesung in der Bürgerschaft debattiert wurde. Es sieht so aus, als könnte das Gesetz sogar einstimmig verabschiedet werden. Auf das Lobbyregister selbst und auf den exekutiven und legislativen Fußabdruck müssen wir dennoch warten. Erst im Jahr 2027 soll es in Betrieb gehen. Dies ermöglicht es allerdings, dass noch während der technischen Entwicklung des Lobbyregisters an einem dazugehörigen Verhaltenskodex und an konzeptionellen Aspekten gearbeitet werden kann, die das Lobbyregister nutzerfreundlich machen.