Kritik an Olympia-Werbung des Senats an Hamburger Schulen: Verstoß gegen Neutralitätsgebot

Der Landesverband Hamburg von Mehr Demokratie e.V. kritisiert die Bewerbung der Olympischen Spiele durch den Senat an Hamburger Schulen scharf. Nach Auffassung des Vereins stellt das bereitgestellte Informationsmaterial eine einseitige Einflussnahme auf Schülerinnen und Schüler dar und wirft erhebliche rechtliche Fragen auf.

Aus Sicht von Mehr Demokratie verstößt die zuständige Schulbehörde auf Veranlassung des Senats mit der Verbreitung entsprechender Materialien gegen das gesetzlich verankerte Neutralitätsgebot gemäß § 2 des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSchG). Schulen seien verpflichtet, politische und weltanschauliche Neutralität zu wahren. Eine einseitige Darstellung zugunsten einer Olympia-Bewerbung werde diesem Anspruch nicht gerecht.

Darüber hinaus sieht der Verein auch die beteiligten Lehrkräfte in der Pflicht. Sollten diese aktiv an der Verbreitung oder Organisation entsprechender Maßnahmen mitwirken, könne dies einen Verstoß gegen die beamtenrechtliche Neutralitätspflicht gemäß § 33 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtenStG) darstellen, insbesondere wenn Schülerinnen und Schüler gezielt im Sinne einer bestimmten Position beeinflusst würden.

Auch auf Ebene der politischen Verantwortung wirft das Vorgehen Fragen auf. Mehr Demokratie hält es für problematisch, wenn öffentliche Mittel zur Finanzierung von Werbemaßnahmen eingesetzt werden, die faktisch der Bewerbung von Veranstaltungen internationaler Sportorganisationen wie dem IOC oder nationalen olympischen Komitees dienen. In diesem Zusammenhang sieht der Verein sogar den Anfangsverdacht einer zweckwidrigen Mittelverwendung im Sinne des § 266 Strafgesetzbuches (Untreue) als prüfenswert an.

Besonders kritisch bewertet Mehr Demokratie zudem den Umstand, dass vergleichbare Werbemaßnahmen im öffentlichen Raum – etwa das Verteilen von Flyern – grundsätzlich genehmigungspflichtig sind. Während hierfür regulär eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich ist, nutze der Senat hier die gesetzliche Schulpflicht aus, um Schülerinnen und Schüler ohne Ausweichmöglichkeit mit einseitiger Werbung zu konfrontieren.

Mehr Demokratie sieht in dieser aus ihrer Sicht überwältigenden Beeinflussung von Schülerinnen und Schülern zugleich ein deutliches Signal für weitergehende politische Absichten des Senats. Das Vorgehen zeige exemplarisch, welche Folgen eine geplante gesetzliche Aufhebung des Neutralitätsgebots bei Volksabstimmungen haben könnte. Der Verein warnt davor, dass staatliche Stellen dadurch künftig noch stärker einseitig in demokratische Entscheidungsprozesse eingreifen könnten.

„Schulen sind keine Orte für staatlich gelenkte Meinungsbildung zugunsten politischer Großprojekte“, erklärt Ulrike Dockhorn, Vorständin von Mehr Demokratie Hamburg. „Gerade bei kontroversen Vorhaben wie einer Olympia-Bewerbung muss die freie und unbeeinflusste Meinungsbildung gewährleistet bleiben. Die aktuellen Vorgänge verdeutlichen, wie wichtig es ist, am Neutralitätsgebot bei Volksabstimmungen und Bürgerschaftsreferenden festzuhalten.“

Mehr Demokratie kündigt an, sich auch gegen entsprechende gesetzgeberische Vorhaben entschieden zur Wehr zu setzen und alle rechtlichen sowie politischen Mittel auszuschöpfen, um die Neutralität staatlicher Stellen im demokratischen Prozess zu verteidigen.

Mehr Demokratie fordert den Senat daher auf, die entsprechenden Maßnahmen an Schulen unverzüglich einzustellen und künftig strikt auf die Einhaltung des Neutralitätsgebots zu achten.