2022/2024 Lobbyregister für Hamburg
Jahrelang hatte es Forderungen der Zivilgesellschaft und einzelner Parteien gegeben, auf Bundesebene den Einfluss von Lobbyisten auf politische Entscheidungen in einem Lobbyregister transparent zu machen. Andere Länder und die EU waren da schon viel weiter. Seit 2011 gibt es das Lobbyregister (Transparenzregister) der EU, das inzwischen alle drei Hauptorgane Parlament, Kommission und Rat umfasst. Im März 2021 hat der Bundestag schließlich infolge mehrerer mutmaßlicher Korruptionsfälle (Amthor-, Aserbaidschan- und Corona-Masken-Affäre) gegen CDU/CSU-Abgeordnete, in einem Kompromiss den Beschluss für ein Lobbyregister getroffen. Das seit dem 1. Januar 2022 geltende und im Jahr 2024 nachgeschärfte Gesetz verpflichtet professionelle Interessenvertreter dazu, sich in ein Verzeichnis einzutragen und dort Angaben über ihre Auftraggeber und den Umfang ihrer Lobbyaktivitäten zu machen. In der App Integrity Watch Deutschland ermöglicht Transparency Deutschland die Inhalte des Lobbyregisters aus mehreren Blickwinkeln zu analysieren.
Natürlich wirken Lobbyisten nicht nur auf EU- und Bundesebene, sondern auch in Landeshauptstädten wie Hamburg, in denen viel Geld bewegt wird. Die Cum-Ex-Affäre hat die Stadtgesellschaft auch hierzulande wachgerüttelt. Mehr Demokratie packte die Gelegenheit am Zopf, forderte gemeinsam mit der Hamburger Regionalgruppe von Transparency Deutschland ein Lobbyregister für Hamburg und legte im Dezember 2022 einen entsprechenden Gesetzentwurf einschließlich eines exekutiven und legislativem Fußabdruck vor. Der Fußabdruck verpflichtet die Lobbyisten ihre Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben im Lobbyregister zu veröffentlichen. Die gleich mitgelieferte Ankündigung, ggf. eine Volksinitiative mit diesem Inhalt zu starten, hat ihre Wirkung nicht verfehlt.
Bereits im Mai 2023 kündigte die rot-grüne Koalition an, einen entsprechenden Antrag in die Bürgerschaft einzubringen. Nach langem Überlegen legte sie der Bürgerschaft am 2. Januar 2025 den entsprechenden Antrag für das Hamburger Lobbyregistergesetz (HHLobbyRG) vor. Gesetzentwurf zur Entscheidung durch die Bürgerschaft vor. Und am 12. Februar, kurz vor dem Ende der Legislaturperiode, wurde das Gesetz mit großer Mehrheit verabschiedet, lediglich gegen die Stimmen der AfD verabschiedet. Mit dieser Entscheidung hat sich Hamburg an die Spitze der Lobbytransparenz der Bundesländer katapultiert und teilt diese Spitzenposition mit Thüringen. Den Bund haben diese beiden Länder überholt.
Verstöße gegen die Pflichten zur Registrierung, Offenlegung und Übermittlung der Beiträge können je nach Schwere mit Bußgeldern bis zu 50 000 € geahndet werden. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) ist für die Überwachung und das Verhängen dieser Bußgelder zuständig.
Das Gesetz trifft am 1. September 2027 in Kraft.
Mit diesem Gesetz werden aber nicht alle Transparenzlücken des Einflusses auf Politik geschlossen. So sind z.B. die Gewerkschaften und Kirchen von der Registrierungspflicht befreit, Besuchstermine bei Spitzen der Politik und Verwaltung bleiben im Dunkeln, einige pauschalen Ausnahmen bedürfen der Präzisierung bzw. Einschränkung. Bereits seit 2014 gilt für Senatsmitglieder eine Karenzzeit von zwei Jahren.
Zum Download
- Urteil vom 13.01.2013 - 3%-Hürde auf Bezirksebene verfassungswidrig
- Urteil vom 20.02.2014 - Unzulässigkeit des Referendums




