Angriffe auf die Direkte Demokratie sind heute überall in Deutschland wahrnehmbar. Daher ist es wichtig, in Erinnerung zu rufen, warum diese Angriffe das Gegenteil bewirken, von dem, was sie angeblich anstreben.
Nachfolgend die wichtigsten Argumente:
Die direkte Demokratie ist die Umsetzung des Artikels 20, Absatz 2 im Grundgesetz: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“
Diese Umsetzung hat Hamburg in der Volksgesetzgebung vollzogen.
Was wird aktuell an der direkten Demokratie kritisiert?
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Die Quoren seien zu niedrig
Man will damit sagen, dass die Volksinitiativen bis hin zum Volksentscheid zu häufig erfolgreich seien. Schauen wir uns das einmal genauer an. In den 30 Jahren – dieses Jahr ist Jubiläum! - in denen es die Volksgesetzgebung in Hamburg gibt (Einführung 1996), gab es in Hamburg 69 Volksinitiativen. 18 davon haben die Stufe Volksbegehren erreicht, 9 haben es bis zum Volksentscheid geschafft und nur 6 (9 %) haben das notwendige Quorum erreicht und die Mehrheit der JA-Stimmen. Sechs in 30 Jahren! - Zu viel? Hamburg sollte stolz darauf sein!
Und auch das bedeutet noch keinen endgültigen Erfolg. Ein erfolgreicher Volksentscheid wurde vom Senat doch noch unterlaufen. Ein Drittel scheiterte auf der Ziellinie nach jahrelangem Engagement am Quorum. Demokratie heißt eben nicht, dass man seinen eigenen Willen um jeden Preis durchsetzen kann. So haben wir es gelernt. Wir haben sogar gelernt, dass man auch auf Minderheiten hören muss. Die Quoren sind minutiös auf die Kräfteverhältnisse in der Hamburgischen Bürgerschaft abgestimmt, angemessen und fair.
Diese zweite Seite dieser Medaille wiegt schwerer – aber positiv:
- Etwa 40 Prozent aller begonnener Volksinitiativen werden als Erfolg oder Teilerfolg gewertet, obwohl sie es nur sehr selten bis zum Volksentscheid schaffen. Warum? Weil es entgegen häufiger Behauptungen zum Dialog mit dem Senat gekommen ist und Kompromisse gefunden wurden. Es ist eben nicht richtig, dass es bei Direkter Demokratie nur um JA oder NEIN ginge. In der aller Regel trifft dies nicht zu!
- Entscheidungen, die vom Volk direkt getroffen werden, genießen oft eine höhere Akzeptanz, da sie nicht als reine „Politiker-Entscheidung“ wahrgenommen werden. Sie können auch die Legitimität von Empfehlungen steigern, die in einem kleineren Kreis (Fokusgruppe, Bürgerforum, runder Tisch o.ä.) erarbeitet worden sind. Dies stärkt die Akzeptanz von Lösungen und das Vertrauen in den demokratischen Prozess.
- Wenn Bürgerinnen und Bürger sich mit einem wichtigen Thema befassen, wie dies u.a. bei Volksinitiativen der Fall ist, fördert es ihr politisches Interesse, ihr Engagement und ihre politische Bildung. Dies ermöglicht Mitbestimmung bei konkreten Sachfragen jenseits von Parteiprogrammen.
- Niemand ist unfehlbar. Auch Behörden und Parlamente nicht. Direkte Demokratie ist ein Instrument, das Bürgerinnen und Bürger in die Lage versetzt, Fehlentscheidungen der Parlamente zu korrigieren und ggf. auch vor „exekutiver Willkür“ schützt und der Politikverdrossenheit entgegenwirkt. In einer sich so rasch verändernden Welt, reicht ein Kreuz alle 5 Jahre nicht. Die Bürgerinnen und Bürger müssen die Gelegenheit haben, sich auch während der Legislaturperiode wirksam einzubringen. Dies ist keine Bedrohung für die repräsentative Demokratie, sondern ein Schutz. Schwächung der direkten Demokratie würde das Vertrauen in die staatlichen Institutionen untergraben. Das brauchen wir am allerwenigsten! Es ist auch wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger neue Themen auf die politische Agenda setzen können. Koalitionsverträge, die für fünf Jahre im voraus formuliert wurden, veralten heute schnell. Direkte Demokratie ermöglicht es, Bürgerinnen und Bürgern Themen, die sie von Parlament oder Exekutive vernachlässigt sehen, in den politischen Prozess einzubringen und diese auf die Agenda zu setzen.
- Schon die Möglichkeit, eine Bürgerinitiative zu starten, stärkt die repräsentative Demokratie. Denn sie führt gelegentlich dazu, dass politische Entscheider ihre Agenda ergänzen, den sonst vermissten Dialog suchen oder ihre Beschlüsse gründlicher überdenken und gesellschaftliche Meinungen früher einbeziehen.
- Es ist inzwischen eine Binsenweisheit, dass die Qualität von Lösungen und Entscheidungen besser wird, wenn die Bürgerinnen und Bürger einbezogen werden. Wenn der Dialog auf sich warten lässt, kann eine Volksinitiative den Impuls dazu geben.
- Hamburg gilt dank seiner fortschrittlichen Regulierung der direkten Demokratie als Bollwerk freiheitlich-demokratischer Haltung unter allen Bundesländern. Das soll so bleiben, diese Beispielfunktion wird von Tag zu Tag wichtiger. Außerdem hat Hamburg x-fach davon profitiert, um mit dem ersten Transparenzgesetz und dem Rückkauf der Energienetze die berühmtesten Beispiele zu nennen. Auch auf den Zukunftsentscheid wird Hamburg mit seinen Bürgerinnen und Bürgern noch als einen wichtigen Baustein für eine konsequente Zukunftspolitik positiv zurückschauen.
2. Die Transparenz der Finanzierung von Volksinitiativen müsse verschärft werden
Schon heute fordert das Volksabstimmungsgesetz volle Transparenz von Volksinitiativen. Aktuell vernehmen wir aus der Politik, dass die Transparenzforderungen denen der Parteien angeglichen werden sollten. Denen der Parteien?! Eine Gegenüberstellung von Volksentscheiden mit Parteien ist gänzlich sinnfrei und irrelevant. Ein Blick auf den Zukunftsentscheid genügt, um zu erkennen, dass Sympathien für und gegen den Volksentscheid sowohl in den Regierungsparteien als auch in den Oppositionsparteien vorhanden sind. Öffentlich nachlesbar. Der Wettbewerb der Einflüsse auf politische Entscheidungen verläuft nicht zwischen Initiativen und Parteien, sondern zwischen dem Gemeinwohl, das die Bürgerinnen und Bürger in erster Linie vertreten und den kommerziellen Interessen der häufig sehr finanzkräftigen Lobbyisten. Das Letztere ist inzwischen ein für die Demokratie schwerwiegendes Problem geworden, nicht nur in den USA, sondern auch in Europa und Deutschland.
Da heute schon volle Transparenz besteht, gibt es keinen Grund, das Volksabstimmungsgesetz anzufassen.
3. Finanzierung der Initiativen aus dem Ausland müsse verboten werden
Schauen wir mal auf die Transparenz der großen Interessenvertretungen. Ersatzweise auf Bundesebene, da es ja noch kein Lobbyregister für Hamburg gibt. Das Ergebnis lässt sich aber durchaus auf eine Metropole wie Hamburg als Tor zur Welt übertragen, eine Stadt, in der große Summen bewegt werden. Der Integrity Watch Deutschland liefert aussagefähige Daten. Schaut man nun aus aktuellem Anlass z.B. auf den „Interessenbereich“ Klimaschutz, bekommt man einen guten Vergleich der zahlreichen Lobbyisten, die mit großen Finanzmitteln ihren Einfluss auf die Politik sichern und dem Abschneiden der Zivilgesellschaft mit ihren Interessenvertretungen. Insgesamt geben 47 registrierte Organisationen ca. 176,5 Millionen € jährlich für Lobbyismus im Bereich „Klimaschutz“ aus. Davon stammen 74 % von den 36 Organisationen aus Industrie, Landwirtschaft und Finanzindustrie, ca. 18 % von den 8 Klima-, Umwelt und Verbraucherschutzverbänden (inkl. TÜV und ADAC) und 8 % von den drei sonstigen Quellen. Zu ähnlichen Ergebnissen kommt LobbyControl ganz generell.
Das hilft, die Machtverhältnisse einzustufen und die vermeintliche Bedrohung durch die meist nicht organisierten Volksinitiativen einzuschätzen. Ein gesundes Maß an Realitätssinn ist geboten. Die Finanzquellen kommerzieller Lobbyisten mit ihren undurchsichtigen internationalen Verflechtungen
lassen kaum zu, die eigentlichen Quellen der Finanzierung aufzuklären. Das ist grundlegend anders bei einzelnen Bürgerinnen und Bürgern, die ja in Hamburg ansässig und identifizierbar sein müssen. Sie sind auch dem Finanzamt bekannt. Im Übrigen: Trotz starker Finanzspritze aus dem Ausland, ist einer der beiden Volksentscheide 2025 am Quorum gescheitert.
Europa ist ein Gebilde, das Freiheiten u.a. für Reise-, Wohnsitz- und den Kapitalverkehr garantiert. Das ist gut so. Dies darf nicht auf kommerzielle Akteure eingeschränkt werden. Unlauterer Einfluss zwielichtiger ausländischer Interessenvertreter auf Entscheidungen im Inland kann ein ernsthaftes Problem darstellen. Dies muss aber zuerst auf EU/EWS- und Bundesebene mit Bezug auf die dauerhaft großen Finanzquellen zufriedenstellend gelöst werden, bevor die Finanzierung von Anliegen der Hamburgerinnen und Hamburgern als eine politische Gefahr eingestuft wird.
4. Das Neutralitätsgebot bei Volksinitiativen soll abgeschafft werden
Welches Neutralitätsgebot? Es gibt kein Neutralitätsgebot für den Senat. Auch beim Zukunftsentscheid hätte sich der Senat durchaus öffentlich äußern können, solange dies fair und ohne übermäßigen Einsatz staatlicher Mittel stattgefunden hätte. Eine Überwältigung der Abstimmenden ist in keinem demokratischen Wahl- oder Abstimmungsvorgang anständig – schon gar nicht fair. Diesbezüglich schauen wir kritisch auf das Olympia-Referendum.
Es gibt also gar keinen Grund wegen gebotener Mäßigung das Volksabstimmungsgesetz anzufassen.
5. Direkte Demokratie eine Gefahr - Extremisten könnten Volksentscheid gewinnen?
Umgekehrt wird ein historisch belegter Schuh daraus: Man stelle sich vor, die AfD oder eine andere extremistische Partei erringt im Wahlkampf auf demokratischem Weg die Mehrheit über die anderen Parteien - in einer Demokratie, in der es keine „Volksparteien“ wie früher mehr gibt. Bei der Bundestagswahl erreichte die CDU als Wahlgewinner lediglich 28,5 Prozent der Stimmen, die AfD als zweitgrößte Partei 20,8 und die SPD 16,4 Prozent. Die Landtagswahlen in Thüringen, Sachsen und Brandenburg in 2024 endeten mit knappen Ergebnissen zwischen AfD und dem stärksten
Konkurrenten bei jeweils um 30 Prozent.
In all diesen Fällen gibt es (noch) eine klar demokratisch einzuordnende (häufig stille) Mehrheit! Daher ist es unerlässlich, dass den Bürgerinnen und Bürgern, dem Souverän, von dem alle Macht ausgeht, ein wirkungsvolles Instrument an die Hand gegeben wird, um eine Entwicklung zu verhindern, die Deutschland schon einmal durchgemacht hat.
Zum Abschluss verweisen wir mit großem Nachdruck auf die gemeinsame Erklärung vom 14. Februar der Dachverbände der über 600.000 zivilgesellschaftlichen Organisationen:
„Keine Demokratie ohne starke Zivilgesellschaft“
Anstelle von Angriffen, braucht die Zivilgesellschaft – organisiert und nicht organisiert – den Schutz von Politik und Verwaltung, damit sie bei all den Herausforderungen in der Lage ist, an den Lösungen mitzuwirken!
Unsere Pressemitteilung können Sie hier als PDF herunterladen





