Hamburg schneidet sehr gut ab im Volksentscheidsranking 2025: Bei den Regeln für direkte Demokratie auf Landesebene belegt Hamburg den ersten Platz unter den Bundesländern (Schulnote: 2,2). „Die anwendungsfreundlichen Regelungen hatten zur Folge, dass sich in Hamburg eine rege direktdemokratische Praxis entwickelt hat“, heißt es in dem Bericht. Fast ein Drittel der bundesweit aus der Bevölkerung angestoßenen Volksentscheide fand in Hamburg statt. Auf der Bezirksebene sind die Regeln für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide etwas weniger gut. Hamburg belegt daher im Gesamtranking den Platz 3, knapp hinter Bremen und Bayern.
Das ist aber kein Grund sich auszuruhen, Die Entwicklung müsse weitergehen und die Digitalisierung auch im Bereich direkter Demokratie vorangetrieben werden. Während die Verwaltung in anderen Bereichen große Digitalisierungsbemühungen vorantreibe, bleibe die direkte Demokratie noch außen vor. Bürgerinnen und Bürger sollten zügig Volksinitiativen, Volksbegehren und Volkspetitionen auch per Smartphone oder am heimischen Rechner unterschreiben können. Dafür sollte der Senat die technischen Voraussetzungen schaffen. Bürgerinnen und Bürger, die ein thematisches Anliegen haben, können nicht auch noch IT-Expertinnen und -experten sein.
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