Was den Schutz unlauterer Einflüsse betrifft, sind Volksinitiativen mit einem absolut minimalen Risiko behaftet. Denn das Ziel einer Volksinitiative ist vom ersten Tag an wortwörtlich öffentlich transparent, die Initiatoren sind persönlich bekannt, und bevor eine Volksinitiative startet, steht ihr juristische Beratung zur Verfügung und nach dem Zustandekommen der Initiative findet sofort eine Normenkontrolle statt, um sicherzustellen, dass das Anliegen verfassungskonform ist.
All das ganz im Gegensatz zu finanzkräftigen #Lobbyisten auf allen Ebenen.
In Hamburg - lt. Hamburgischem Lobbyregistergesetz - müssen die Lobbyisten nichts über ihre Finanzquellen bekanntgeben. Häufig handelt es sich ja nicht nur irgendwelche Hamburger, die Lobbyieren, sondern um Vertretungen weltweit operierender Konzerne, die ihre eigenen Interessen verfolgen. Und Parteienfinanzierung an sich ist nicht frei von Erwartungen an den Gesetzgeber sich „erkenntlich zu zeigen“. Auch dann, wenn es nirgendwo steht.
Eine vergleichende #Risikoanalyse muss einem Gesetzentwurf vorgeschaltet sein und die notwendigen Maßnahmen, um Gesetzgebung vor unlauterem Einfluss zu schützen, müssen mit dem Ausmaß des Risikos angemessen sein.
Nachfolgend sind die Folien die wir in der Anhörung vorgetragen haben. Und unsere ausführliche Stellungnahme, die wir schriftlich eingereicht haben, findet Ihr auch in der Anlage.












