Volksbegehren unterstützen

Sie haben auf dieser Serviceseite von Mehr Demokratie e.V. die Möglichkeit, eines oder mehrere der nachfolgenden Volksbegehren zu unterstützen. Wählen Sie lediglich die Checkboxen neben den Volksbegehren aus, die Sie unterstützen möchten und tragen Sie weiter unten Ihre Daten ein. Antworten auf wichtige Fragen, finden Sie unten in unseren FAQs. Informationen zu den Volksinitiativen finden Sie , wenn Sie das "+" neben dem Namen der Volksinitiative anklicken.

Disclaimer: Der Verein Mehr Demokratie e.V. berät Initiativen, bezieht aber grundsätzlich inhaltlich nicht Stellung. Für die Inhalte sind allein die Initiativen zuständig. Diese Plattform stellt den Volksinitiativen im Sinne der Demokratieförderung ausschließlich die Infrastruktur zur Verfügung.

Fordern Sie Ihre Briefwahlunterlagen für folgende Volksbegehren an

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FAQ Beantragung von Briefwahlunterlagen für Volksbegehren

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Beantragung von Briefwahlunterlagen für ein Volksbegehren.

  • Was unterschreibe ich hier genau? Verpflichte ich mich hier zu irgendwas?

    Nein, Sie unterschreiben gar nichts. Ihre eingetragenen Daten werden als Willensbekundung per E-Mail an das Büro des Landeswahlamtes geschickt, um die oben von Ihnen ausgewählten Volksbegehren zu unterstützen. Der Verein Mehr Demokratie e.V. übernimmt lediglich eine Botenfunktion.

  • Was ist ein Volksbegehren?

    Ein Volksbegehren ist die zweite Phase einer Volksinitiative. Sie startet mit der Volksinitiative in der ersten Phase, danach kommt das Volksbegehren und abschließend der Volksentscheid.

    Näheres dazu unter: https://hh.mehr-demokratie.de/themen/direkte-demokratie/volksinitiativen

  • Wie genau geht es weiter?

    Sie erhalten etwa drei Wochen vor der Sammelphase des Volksbegehrens die Briefeintragungsunterlagen per Post zugesendet. Diese füllen Sie bitte aus und senden diese an das Landeswahlamt zurück. Ein frankierter und adressierter Rückumschlag ist mit beigefügt.

    Für weitere Informationen besuchen Sie gerne die Seite des Landeswahlamtes: https://www.hamburg.de/landeswahlleitung

  • Darf ich überhaupt an der Briefwahl teilnehmen?

    Eintragungsberechtigt ist, wer am Tage des Ablaufs der Eintragungsfrist zur Bürgerschaftswahl wahlberechtigt ist. Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die heute oder erst am Tage des Ablaufs der Eintragungsfrist

    • das 16. Lebensjahr vollendet haben und
    • seit mindestens drei Monaten im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg ihre (Haupt-) Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
    • nicht nach § 7 Absatz 1 Bürgerschaftswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
  • Woher kommt diese Plattform?

    Ziel von Mehr Demokratie e.V, ist es, die direkte Demokratie zu stärken und Volksinitiativen zu unterstützen. Diese Plattform erlaubt es den Volksinitiativen die Sammelzeit signifikant zu erhöhen.

  • Kann ich auch direkt die Briefeintragungsunterlagen beantragen?

     

    Ja, das geht, ist aber nicht so einfach. Der Antrag beim Landeswahlamt ist für das zu unterstützende Volksbegehren erst ab der offiziellen Bekanntmachung durch das Landeswahlamt möglich. Diese erfolgt etwa drei Wochen vor Beginn der Briefeintragungsfrist, also der Sammelphase. Erst ab diesem Zeitpunkt steht fest, an welche E-Mail bzw. postalische Adresse die Anfrage gerichtet werden darf. Mehr Demokratie e.V. versendet daher die gesammelten Einträge erst zu diesem Zeitpunkt an das Landeswahlamt. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Landeswahlamtes: https://www.hamburg.de/briefwahl oder auch per Post oder Mail:

    Bezirksamt Hamburg-Mitte
    Briefeintragungsstelle Volksbegehren
    Klosterwall 4, City-Hof B
    20095 Hamburg
    Fax: (040) 428 54 - 53 55
    E-Mail: wahlen.abstimmungenkein spam@hamburg-mitte.hamburg.de
     

  • Das von mir unterstütze Volksbegehren wird aktuell vom Hamburgischen Verfassungsgericht überprüft. Was passiert mit meinen Daten, wenn das Verfassungsgericht das Volksbegehren als nicht zulässig befindet?

    Sobald uns diese Informationen vorliegen, wird umgehend ein Löschauftrag für die Daten erteilt.