
von: Dr. Manfred Brandt (Landesvorstand Mehr Demokratie Hamburg)
02.02.2010
Zur Ansiedlung von IKEA gibt es im Bezirk Altona zwei Bürgerbegehren, eine PRO Ikea-Ansiedlung, eine CONTRA. Die PRO-Initiative wird von der Mehrheit in der Altonaer Bezirksversammlung unterstützt, die CONTRA-Initiative von einer Minderheit in diesem Parlament.

Nun wird u.a. auch vom Bezirksabstimmungsleiter behauptet, das Gesetz zur Einführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden vom 6.10.1998, heute § 32 des Bezirksverwaltungsgesetzes, habe für solche Fälle eine Regelungslücke, die Begehren hätten nicht zu einem Entscheid zusammengeführt werden können. Richtig ist: Das Gesetz sieht ein Pro- und ein Contrabegehren nicht als Regelfall vor. Der Sonderfall ist dennoch geregelt. Dazu später; zunächst zum Regelfall. (Alle im folgenden Text genannten Zitate beziehen sich auf dieses Gesetz, sofern nichts anderes genannt ist.)
Eine hohe Abstimmungsbeteiligung beim Altonaer Bürgerentscheid und ein klares Votum – solche Ergebnisse gibt es in der Politik nicht alle Tage. Trotzdem kritisiert der Landesverband Hamburg von Mehr Demokratie das Verfahren, das einen dicken...
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530 Unterschriften hatten die Befürworter eines Windparks in der Gemeinde Wasbek gesammelt. Die Kommunalaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde hatte das Begehren überprüft, und damit war der Weg für einen Bürgerentscheid frei.
Ein Leistungsvergleich von altem und neuem System ergibt frühestens 2013 ein Ergebnis - nach der Bürgerschaftswahl in Hamburg.
Es ist natürlich sehr verdienstvoll und respektabel, dass Michael Otto sich in den Dienst seiner Heimatstadt stellt und versucht, den "Hamburger Schulkrieg" beizulegen, wie das zähe Ringen um eine Reform der hansestädtischen Grundschulen...

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