Rechtsgrundlagen der Hamburger Wahlen

Das Hamburger Wahlrecht für die Bürgerschaft und die Bezirksversammlungen ist grundsätzlich in der Verfassung festgeschrieben. Es ist in dem von Mehr Demokratie in einem weitestgehend von Mehr Demokratie durchgesetztem Gesetz über die Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft (BüWG) geregelt.

Für die Wahlen zu den Bezirksversammlungen gilt das Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) und das Gesetz über die Wahl zu den Bezirksversammlungen (BezVWG).


Weitere Details sind in der Wahlordnung für die Wahlen zur Hamburgischen Bürgerschaft und zu den Bezirksversammlungen (HmbWO) geregelt. Die Überprüfung der Wahl ist im Gesetz über die Prüfung der Wahlen zur Bürgerschaft und zu den
Bezirksversammlungen (Wahlprüfungsgesetz) geregelt.