Die unendliche Geschichte – Das Wahlrecht

Wir haben viele Jahre für ein faires und bürgerfreundliches Wahlrecht in Hamburg gekämpft. Es hat viel Schweiß und Arbeit gekostet.

Dabei hätte alles so einfach sein können, wenn...

...ja wenn die Regierung in Hamburg den Willen des Volkes akzeptiert hätte.

1. Akt: Der Volksentscheid (Juni 2004)

 

Am 13. Juni 2004 gewinnen wir einen Volksentscheid. Eine Zweidrittelmehrheit unterstützt unsere Forderung nach einem fairen Wahlrecht. Damit ist klar: Hamburgs Wählerinnen und Wähler bekommen mehr Einfluss auf die Politik ihrer Stadt.

Zwischenergebnis:

Nun gibt es mehr Auswahl beim Wählen: Jede(r) Wahlberechtigte hat zweimal fünf Stimmen: fünf Kreuze für die Kandidatinnen und Kandidaten des Wahlkreises und noch einmal fünf für die auf der Landesliste. Diese Stimmen können auch über Parteigrenzen hinweg verteilt (panaschiert) oder auf einzelne Bewerberinnen und Bewerber gehäufelt (kumuliert) werden. Damit können die Wählerinnen und Wähler punktgenau bestimmen, wer sie im Parlament vertreten soll.

Außerdem werden alle 121 Abgeordneten der Bürgerschaft direkt gewählt, davon 71 über 17 Mehrmandatswahlkreise und 50 über die Landesliste, deren Reihenfolge die Wählerinnen und Wähler verändern können.

2. Akt: Die Tricks der Regierung (Oktober 2006)

 

Die CDU-Regierung ändert im Alleingang das Wahlrecht. Damit ignoriert sie den Volksentscheid und stärkt den Einfluss der kleinen Machtzirkel innerhalb der Parteien.

In dieser Zeit regiert die CDU mit einer absoluten Mehrheit. Dadurch kann sie das Wahlrecht ohne die anderen Parteien verändern. Das ist ein Tabubruch. Bisher war es in Deutschland üblich, dass Regierung und Opposition die zentrale Frage der Ausgestaltung des Wahlrechts gemeinsam beschließen. Doch die Hamburger CDU setzt im Alleingang ihre Vorstellungen durch.

Zwischenergebnis

Mit vier Tricks wurde der Einfluss der Wählerinnen und Wähler entscheidend verringert:

  • Starre Landeslisten: Wie bei der Bundestagswahl wird ein Teil der Bürgerschaft über Wahlkreise und ein Teil über Landeslisten der Parteien gewählt. Nach unserem Modell hatten alle Wählerinnen und Wähler je 5 Stimmen, die sie auf 5 beliebige Kandidaten der Parteien verteilen oder häufeln konnten. Die CDU führte nun bei der Landeslistenwahl eine einzige Stimme ein, mit der man eine ganze Parteiliste abnicken muss. So kann sie ihren Wackelkandidaten den Einzug ins Parlament garantieren.
  • Berlusconi-Klausel: Wird in einem Wahlkreis ein parteiungebundener Einzelkandidat oder Vertreter einer Splitterpartei in die Bürgerschaft gewählt, dann wird einfach die Gesamtzahl der Bürgerschaftssitze erhöht. So wird ausgeschlossen, dass es bei der Regierungsbildung auf diese Person ankommen könnte. Hier folgte die Hamburger CDU einem italienischen Vorbild.
  • Die Wahlkreis-Mauer: Auch nach dem CDU-Modell hat jeder Wähler im Wahlkreis fünf Stimmen, die beliebig auf die verschiedenen KandidatInnen verteilt oder gehäufelt werden können. Doch die sogenannte "Relevanzschwelle" sorgt dafür, dass es kaum gelingen kann, von einem hinteren Listenplatz ins Parlament zu kommen. Das Häufeln und Verteilen der fünf Stimmen wird fast wirkungslos.
  • 5%-Hürde in den Bezirken: Für die Wahl der Bezirksversammlungen wird die Fünf-Klausel wieder eingeführt.

Noch bevor unser Wahlrecht auch nur ein einziges Mal zur Anwendung kam, wurde der Einfluss der Wählerinnen und Wähler entscheidend vermindert.

3. Akt: Das Verfassungsgericht greift ein (April 2007)

Wir und die Fraktionen der SPD und GAL rufen das Hamburger Verfassungsgericht an. Und wir erzielen einen Teilerfolg: Einer der vier Tricks verstößt gegen die Verfassung.

Zwischenergebnis:

Die Wahlkreis-Mauer, beschönigend "Relevanzschwelle" genannt, ist rechtswidrig. Das Gericht urteilt: "Die Bestimmung genügt [...] nicht den Anforderungen, die gemäß dem aus dem Rechtsstaatsprinzip nach Art. 3 Abs. 1 HV folgenden Gebot der Normenklarheit zu stellen sind. ... Insbesondere muss der Wähler vor dem Wahlakt erkennen können, wie sich die eigene Stimmabgabe auf Erfolg oder Misserfolg der Wahlbewerber auswirken kann. ... Zwar sind sowohl die Voraussetzungen, unter denen eine Veränderung der Reihenfolge der Wahlkreisliste vorgesehen ist, als auch die diesbezüglichen Handlungsmöglichkeiten des Wählers als solche - Abgabe von Persönlichkeitsstimmen im Wege des Kumulierens und/oder Panaschierens - für sich gesehen klar. Sie spiegeln dem Wähler allerdings ein falsches Bild vor: Er kann nicht erkennen, dass die ihm angebotenen Handlungsmöglichkeiten in Wirklichkeit eher theoretischer Natur sind." (Zitate aus dem Urteil zum Verfahren von SPD und GAL.)

Nach dem Urteil wird die Relevanzschwelle durch ein anderes Verfahren ersetzt. Aber auch dieses stellt nicht sicher, dass sich die Stimmen auswirken, die von den Wählern an einzelne Kandidaten direkt gegeben werden.

4. Akt: Wir starten einen neuen Anlauf (Januar 2008)

 

Auch die anderen drei Tricks müssen weg. Deswegen starten wir um die Jahreswende 2008 eine neue Initiative. Die nötigen Unterschriften für die erste Stufe reichen wir noch vor der Bürgerschaftswahl ein. 2009 ist jetzt das Jahr der Entscheidung. Bis zum 12. Februar läuft das Volksbegehren, die zweite Stufe. Wir brauchen 62.000 Unterstützer, damit es am Tag der Bundestagswahl zu einem Volksentscheid kommt. Das letzte Wort sollen dann die Bürgerinnen und Bürger haben.

Intermezzo: Die Hamburger Wahl 2008

Im Februar 2008 wird in Hamburg gewählt. Zwei Dinge zeigen sich: Die Bürgerinnen und Bürger nutzen die neuen Möglichkeiten. Diese wirken sich aber wegen der Trickserei kaum aus.

  • Rund 40% der Wählerinnen und Wähler machen von den Möglichkeiten Gebrauch, auf Ebene der Wahlkreise einzelne Kandidaten gezielt zu stärken.
  • Die Verfälschung des Wahlrechts verhindert, dass sich der Wählerwille auswirken kann: In nur drei Fällen ziehen Kandidaten von einem hinteren Listenplatz tatsächlich in die Bürgerschaft ein. Ohne den Eingriff der Regierung hätte es in fünfzehn weiteren Fällen eine Änderung gegeben.
  • Die Bürger wollen mehr Frauen im Parlament: Die Wähler haben Frauen bei der Wahl deutlich bevorzugt: In elf der fünfzehn Fälle wurden Frauen nach oben gewählt. Ihr Einzug ins Parlament wurde aber durch die Änderung verhindert.
  • Das Wahlrecht wird verstanden: Die Zahl der ungültigen Stimmen betrug nur 7.800. Bei der letzten Wahl waren es noch 10.500 gewesen.

Die Wahl löst einen Stimmungswandel in der Bevölkerung aus. Viele sehen durch das Ergebnis, wie sehr sich die Änderungen des Wahlrechts ausgewirkt haben. Unseren Sammlern fällt es in der Folgezeit leichter, Unterschriften für den ersten Schritt - die Initiative - und den zweiten Schritt - das Volksbegehren - zu sammeln.

5. Akt: Erfolgreiche Verhandlungen nach Volksbegehren

Nach dem das Volksbegehren im Januar 2009 erfolgreich war, gelang es der Initiative in Verhandlungen das jetzt geltende Wahlrecht durchzusetzen. So kam dieses Wahlrecht im Februar 2011 erstmals zur Anwendung.

Dabei fanden die Wahlen zur Bürgerschaft und zu den Bezirksversammlungen letztmalig zeitgleich statt. Dies führte dazu, dass einmalig 20 Stimmen zu vergeben waren. In Zukunft finden die Wahlen zu den Bezirksversammlungen gleichzeitig mit den Europawahlen statt.
Die Aufregung über das angeblich so komplizierte Wahlrecht und seine Auswirkungen auf die Wahlbeteiligung fand relativ schnell ein Ende, nachdem eine Studie der Universität Hamburg wurde veröffentlicht wurde. Nach dieser Studie sahen 56% der Befragten das neue Wahlrecht als besser an, 17% hielten es für genauso gut wie das alte. Insgesamt kann also von einem deutlichen Erfolg gesprochen werden, der z.B. durch das Wahlrechtsranking 2010 von Mehr Demokratie, in dem Hamburg und Bremen den ersten Platz belegten, bestätigt wurde.


Wahlergebnisse

Hier finden sie die Ergebnisse der Bürgerschaftswahlen und der Bezirksversammlungswahlen.