Obligatorisches Verfassungsreferendum

Das obligatorische Verfassungsreferendum geht davon aus, dass die Bürgerinnen und Bürger als Souverän das letzte Wort haben. Die Verfassungsänderung des Parlaments muss also zwingend zur Volksabstimmung vorgelegt werden.

Das obligatorische Verfassungsreferendum ist international verbreitet und das gängigste Instrument der direkten Demokratie. 

Dadurch werden Verfassungsänderungen erschwert, andererseits wird die Verfassung aber auch zusätzlich vor Missbrauch durch große parlamentarische Mehrheiten geschützt. Sie führen sicherlich zu einer größere Verfassungsidentifikation der Bürgerinnen und Bürger. Durch häufigeres Abstimmen über Sachfragen besteht zusätzlich die Chance, direktdemokratische Verfahren in der Praxis zu verankern.

In Deutschland gibt es bisher nur in Bayern und Hessen das obligatorische Verfassungsreferendum, in Berlin gilt es bei den Artikeln zur Volksgesetzgebung und in Bremen gilt es bei Privatiersierungsvorhaben.

Hamburg konnte obligatorische Verfassungsreferenden leider noch nicht durchsetzen.

Wir schlagen vor, dass im Parlament beschlossene Änderungen der Hamburgischen Verfassung zwingend auch dem Volk vorgelegt werden sollten. Ein zwingendes Referendum trägt dazu bei, dass die Änderungen möglichst breit auch in der Bevölkerung diskutiert werden.

Ein Beispiel für die Notwendigkeit von obligatorischen Verfassungsreferenden ist das Referendumsbegehren "Faires Wahlrecht - Jede Stimme zählt" von 2013/14.

Das gestartete fakultative Referendum scheiterte am Urteil des Hamburgischen Verfassungsgerichts mit der Begründung, dass der Beschluss der Bürgerschaft keine einfachgesetzliche Wahlrechtsänderung sei, sondern eine Wahlrechtsänderung auf dem Boden der Verfassung. Hier trifft ein fakultatives Referendum nicht zu.

Hier wäre es notwendig gewesen, die Verfassungsänderung auf seine Mehrheitsfähigkeit vom Volk prüfen zu lassen.