In der Bürgerbegehrensdatenbank können Sie sich einen Überblick über die bisherigen Bürgerbegehren in Hamburg verschaffen.

Gegen Neubaugebiet "Spreehafenviertel" in Wilhelmsburg ("Der Wilde Wald bleibt" )

Hamburg-Mitte (Hamburg)

Fragestellung:
Sind Sie dafür,- dass die beiden Waldflächen östlich und westlich der Georg-Wilhelm-Straße am Nordufer des Ernst-August-Kanals im Wilhelmsburger Reiherstiegviertel (zwischen Hafenrandstr./Harburger Chaussee, Ernst-August-Kanal und Schlenzigstraße) künftig als nicht überbaubare Grundstücksflächsen ausgewiesen werden und dementsprechend das geplante Bebauungsgebiet Wilhelmsburg 102 "Spreehafenviertel" nicht realisiert wirdund- dass das Gebiet in Zukunft einen Status als rechtlich gesicherte Grünfläche erhält und die bisherige planungsrechtliche Einstufung der Fläche östlich der Georg-Wilhelm-Straße als "Industriegebiet" aufgehoben wird?
Themenbereich:
Wohngebietsprojekte
Aktueller Status:
Verfahren abgeschlossen
Zulässigkeit:
Zulässig
Unterschriften insgesamt:
5573
Ergebnis des Bürgerbegehrens/-entscheids:
BB erreicht zu wenig Unterschriften

Weitere Informationen

Jahr:
2019
Ankündigungsdatum:
14.11.2019
Verfahrenstyp:
1. a (genauer:) Initiativbegehren
Start der Unterschriftensammlung:
14.11.2019
Einreichung der Unterschriften:
01.08.2020
Zulässigkeit:
30.11.2018
Unterschriftenanteil:
6237
Weitere Entwicklung:
Nach endgültiger Beendigung des Bürgerbegehrens „Der Wilde Wald bleibt!“ wurden mit Veröffentlichung im Amtlichen Anzeiger am 05.03.2021 und im Gesetzes- und Verordnungsblatt am 09.03.2021 der Aufstellungsbeschluss und die Veränderungssperre des Bebauungsplan-Entwurfs Wilhelmsburg 102 rechtskräftig. Der Stadtplanungsausschuss und die Bezirksversammlung hatten in den Sitzungen am 14.09.2020 bzw. 17.09.2020 auf Grundlage der Vorlagen des Fachamtes Stadt- und Landschaftsplanung die Zustimmungen erteilt. Aufgrund der zwischenzeitlichen eingegangenen Beschwerde der Bürgerinitiative zum Bescheid des Bezirksamtes Hamburg-Mitte über das Nichtzustandekommen des Bürgerbegehrens wurden die Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses und der Veränderungssperre seinerzeit zunächst ausgesetzt. Nach der Zurückweisung des Widerspruchs der Bürgerinitiative durch die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB – Bezirksaufsichtsbehörde) am 15.12.2020 hat die Bürgerinitiative mit Schreiben vom 26.01.2021 dem zuständigen Fachamt Interner Service mitgeteilt, dass sie keine weiteren Rechtsmitteln gegen den negativen Widerspruchsbescheid einlegen werde. Im Ergebnis endeten damit das Rechtsmittelverfahren und das Bürgerbegehren endgültig.
Reaktion bei Unzulässigkeit:
Widerspruch, der abgelehnt wurde
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ID:
10802
Erstellungsdatum:
02.02.2024
Änderungsdatum:
07.07.2020