[Pressemitteilung]: Volksgesetztgebung: Schlechtere Noten für Hamburg

Während zehn Bundesländer seit 2013 ihre Regeln für Volksabstimmungen auf Landes- und/oder Kommunalebene zum Teil beachtlich erleichtert haben, hat Hamburg den Rückwärtsgang eingelegt.

Volksgesetzgebung: Schlechtere Noten für Hamburg


So schnell kann es gehen: Es ist noch nicht sehr lange her, dass sich SPD und Grüne selbst dafür lobten, Hamburg habe die „am weitesten entwickelte direkte Demokratie in Deutschland“. Jetzt ist die Hansestadt abgerutscht: Im bundesweiten Volksentscheidsranking von Mehr Demokratie steht Hamburg in der Gesamtwertung nur noch auf dem vierten Platz mit der Note „befriedigend“. Während zehn Bundesländer seit 2013 ihre Regeln für Volksabstimmungen auf Landes- und/oder Kommunalebene zum Teil beachtlich erleichtert haben, hat Hamburg den Rückwärtsgang eingelegt.


Die Verfasser des Rankings, Frank Rehmet und Tim Weber, nennen für Hamburgs schlechtes Abschneiden vor allem das Bürgerschaftsreferendum, das 2015 im Windschatten der letztlich gescheiterten Olympia-Bewerbung neu eingeführt wurde. Begründung: Es könne als Instrument „von oben“ die Volksgesetzgebung „von unten“ stark einschränken. Als zweiter Grund kommt das Urteil des Hamburgischen Verfassungsgerichts gegen das geplante Volksbegehren „Rettet den Volksentscheid“ hinzu, weil es „der Weiterentwicklung direktdemokratischer Verfahren enge Grenzen gesetzt“ habe. Praktische Erfahrungen dazu gibt es allerdings noch nicht. Doch die Autoren schreiben: „Falls politische Fouls durch Referenden „von oben“ tatsächlich geschehen sollten, müsste die Note noch stärker abgewertet werden.“


Deutlich schlechter fällt die Beurteilung der Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in den Bezirken aus. Hier heißt es: „Auf Bezirksebene gäbe es die Note „sehr gut“, wenn ausschließlich die Bezirksebene für die kommunale Selbstverwaltung zuständig wäre oder die Praxis anders aussähe“. Damit sprechen die Autoren die für Bürgerinitiativen frustrierende Erfahrung an, dass ihre Bürgerbegehren seit ein paar Jahren vermehrt ausgebremst oder ausgehebelt werden – zum Beispiel dadurch, dass der Senat Bezirksentscheidungen an sich zieht. Zitat: „Dies hat – in den letzten drei Jahren noch stärker als zuvor – das politische Klima deutlich verschlechtert“. Für die Bürgerbegehrenspraxis auf kommunaler (Bezirks-)Ebene gab es daher nur noch Platz 6-7 mit der Note „befriedigend“. Woran es in Hamburg hapert, äußern die Autoren in deutlichen Worten: „Grundsätzlich zu lösen wäre das Problem durch eine klare Kompetenztrennung zwischen der Landes- und der Bezirksebene. Hierfür wäre eine grundlegende Verwaltungsreform mit Verfassungsänderung nötig“.

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