[Pressemitteilung]: "Verfassungsgericht berät über „Rettet den Volksentscheid“"

Manfred Brandt: „Spannender Verhandlungstag über die aktuelle Situation der direkten Demokratie in Hamburg“

Pressemitteilung Volksinitiative „Rettet den Volksentscheid“ Hamburg, 18. Aug. 2016

 

Verfassungsgericht berät über „Rettet den Volksentscheid“

Manfred Brandt: „Spannender Verhandlungstag über die aktuelle Situation der direkten Demokratie in Hamburg“

Am Mittwoch, dem 24. August ab 10.30 Uhr verhandelt das Hamburgische Verfassungsgericht in öffentlicher Sitzung (Sievekingplatz 2, Sitzungssaal 201) über die Vorbehalte des Senats gegen die Gesetzesvorlage der Volksinitiative „Rettet den Volksentscheid“.

Die Initiative, in der mehr als 20 Hamburger Bürgerinitiativen mit dem Verein Mehr Demokratie zusammenwirken, hatte im Mai 2015 den Volksgesetzgebungsprozess als Reaktion auf die Verfassungsänderung von SPD, CDU und Grünen im Zuge der Bewerbung Hamburgs um die olympischen Spiele in Gang gesetzt. Diese Verfassungsänderung ist ein Angriff auf die direkte Demokratie in Hamburg. Deshalb musste sehr kurzfristig eine Volksinitiative nach altem Recht gestartet werden, bevor die Verfassungsänderung in Kraft trat.

Nach erfolgreicher Volksinitiative (September 2015) und Beratung durch den Landeswahlleiter (Februar 2016) legte die Initiative am 24. März 2016 eine überarbeitete Fassung ihres Gesetzentwurfs vor, über die im Juni 2016 ein Volksbegehren durchgeführt werden sollte. Mit der Anrufung des Verfassungsgerichts durch den Senat am 29. März wurde der Prozess jedoch vorläufig angehalten.

„Wir sehen dem Verfahren vor dem Verfassungsgericht gelassen und zuversichtlich entgegen und freuen uns auf einen spannenden Verhandlungstag über die aktuelle Situation der direkten Demokratie, ihr Verhältnis zur parlamentarischen Säule und ihre Perspektiven in Hamburg“, erklärt Manfred Brandt, einer der drei Vertrauensleute der Initiative, „Es geht im Kern um die Frage, ob aus dem Grundgesetz oder dem europäischem Recht abgeleitet werden kann, dass den Volksvertretern mehr Rechte zustehen als dem Volk – oder anders ausgedrückt, ob es Rechte gibt, die nur von Volksvertretern, aber nicht vom Volk direkt ausgeübt werden dürfen.“

Die Entscheidung des Gerichts ist für Oktober angekündigt, bei positivem Ausgang für die Initiative kann acht Wochen später das Volksbegehren starten. „Ein Volksbegehren im Winter statt im Juni ist natürlich unerfreulich“, so Manfred Brandt, „Wir gehen davon aus, dass der Volksentscheid trotz allem am Tag der nächsten Bundestagswahl im September 2017 stattfinden wird.“

Bereits jetzt haben etwa 10.000 Hamburgerinnen und Hamburger Briefeintragung für das  Volksbegehren beantragt. Brandt: „Das ist eine wichtige Unterstützung, die wir dringend brauchen.“ Anträge können unter <link http: www.rettet-den-volksentscheid.de moz-txt-link-abbreviated>www.rettet-den-volksentscheid.de auch online gestellt werden.

 

Für Rückfragen: Manfred Brandt 0176 - 70 75 97 18 oder 040 / 740 24 97