[Pressemitteilung]: "Verfassungsbeschwerde - wie geht es weiter?"

Der Senat will einfach, dass Volksabstimmungen in Zukunft zwar in der Verfassung stehen, aber kaum noch erfolgreich praktiziert werden können - so sieht der Trägerkreis „Rettet den Volksentscheid“ den Hintergrund der Verfassungsbeschwerde, die jetzt beim Hamburgischen Verfassungsgericht einging.

Verfassungsbeschwerde – wie geht es weiter?


Der Senat will einfach, dass Volksabstimmungen in Zukunft zwar in der Verfassung stehen, aber kaum noch erfolgreich praktiziert werden können - so sieht der Trägerkreis „Rettet den Volksentscheid“ den Hintergrund der Verfassungsbeschwerde, die jetzt beim Hamburgischen Verfassungsgericht einging. „Wir haben uns fristgerecht von Senatsjuristen beraten lassen, wir haben unseren Gesetzentwurf in einigen besonders strittigen Punkten überarbeitet – es hat alles nichts genützt “ - so das vorläufige Fazit der Vertrauensleute der Initiative.

 

Besonders pikant: Am Gründonnerstag reichte die Initiative ihre abgemilderte Fassung im Rathaus ein – und bereits eine halbe Stunde später deutete Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit bei der Amtseinführung des neuen Verfassungsgerichtspräsidenten Joachim Mehmel den Schritt vors Verfassungsgericht an. „Zu diesem Zeitpunkt kann weder sie noch irgendein Senatsmitglied den Text auch nur überflogen haben“, so Angelika Gardiner, eine der drei Vertrauenspersonen der Initiative. „Es geht also in Wahrheit darum, dass ganz grundsätzlich eine Mehrheit aus Bürgerschaft und Senat die bisherige Volksgesetzgebung so nicht mehr will. Auch unsere anderen Vorschläge, so zum Beispiel dass wie in Hessen und Bayern bei Verfassungsänderungen das Volk das letzte Wort haben soll, sind offenbar nicht gewollt. Aber das alles wird verschleiert, weil es beim Wahlvolk vermutlich nicht gut ankäme.“

 

Die Initiative hatte sich vor einem knappen Jahr gebildet, als im Windschatten der geplanten Hamburger Olympia-Bewerbung ein sogenanntes Bürgerschaftsreferendum eingeführt wurde. Dabei wurden auch massive Einschränkungen der Hamburger Volksgesetzgebung vorgenommen, die allerdings erst bei genauerer Kenntnis der Materie richtig sichtbar werden. Fristen und Quoren wurden so verändert, dass – so der renommierte Staatsrechtler Prof. Hans Meyer in einer Expertenanhörung – „Volksentscheide im Keim erstickt werden können“. Kurz bevor diese Verfassungsänderung in Kraft trat, meldete der Trägerkreis „Rettet den Volksentscheid“ noch nach altem Recht eine Volksinitiative als ersten Schritt des dreistufigen Verfahrens an, um die in fast 20 Jahren erkämpften Mitspracherechte zu sichern. Der Trägerkreis, der aus rund 20 Bürgerinitiativen aus ganz Hamburg und dem Verein Mehr Demokratie besteht, reichte im Herbst 2015 deutlich mehr als die nötigen 10.000 Unterschriften ein. Jetzt also geht es um die zweite Stufe, das Volksbegehren. Dafür werden 65.000 Unterschriften benötigt. Durch die Anrufung des Verfassungsgerichts ruht das Verfahren. „Wann die vom 30. Mai bis 19. Juni geplante Straßensammlung nun stattfinden kann, hängt davon ab, wann der Spruch des Gerichts erfolgt“, so Manfred Brandt von Mehr Demokratie. Schon jetzt haben mehr als 4000 Hamburgerinnen und Hamburger Briefeintragung fürs Volksbegehren beantragt. Brandt: „Diese Anträge sammeln wir weiter.“

 

Für Rückfragen: Manfred Brandt 0176-70759718 oder 7402497