[Pressemitteilung]: Erstes Transparenz-Ranking: Im Norden mehr Durchblick

Hamburg und Schleswig-Holstein vorne /Viele Bundesländer schneiden im Vergleich schlecht ab

In vielen Bundesländern wird den Bürgern der Zugang zu Behördeninformationen schwer oder sogar ganz unmöglich gemacht. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung, die die Initiative „Mehr Demokratie“ zusammen mit der Open Knowledge Foundation (OKF) durchgeführt hat. „Oftmals müssen Behörden nur sehr begrenzt Auskunft geben, darunter die Landtage, Hochschulen und der Verfassungsschutz. Hinzu kommen teilweise abschreckend hohe Gebühren und lange Antwortfristen“, beklagt Arne Semsrott, Leiter des Projektes „FragDenStaat.de“ bei der OKF. Elf von 16 Bundesländern erhielten in der Bewertung deshalb weniger als die Hälfte der möglichen Punktzahl.


Spitzenreiter im Transparenz-Ranking ist Hamburg. Das Parlament der Hansestadt hatte 2012 nach einer Volksinitiative das bundesweit erste Transparenzgesetz verabschiedet. Damit wurde die Holschuld der Bürger in eine Bringschuld der Behörden umgewandelt. Bürger müssen oft nicht mehr umständlich Auskunftsanfragen stellen, sondern finden viele wichtige Informationen in einem eigens eingerichteten Internetportal. Transparenz.hamburg.de Online gestellt sind hier etwa Gutachten, Senatsbeschlüsse und Verträge ab 100.000 Euro, die die Daseinsvorsorge betreffen. Allerdings ist auch das Hamburger Modell noch nicht perfekt. In der Hansestadt läuft derzeit ein Evaluationsprozess, mit dem nicht nur die Umsetzung des Gesetzes in gelebte Praxis durchleuchtet wird. Gleichzeitig fahnden Fachleute aus Behörden und dem IT-Bereich auch nach Schwachstellen und Verbesserungsmöglichkeiten.


Hinter Hamburg folgen auf den weiteren Plätzen Schleswig-Holstein, Bremen und Berlin. Punkte bekamen diese Länder vor allem für weitgehende Informationsrechte der Bürger, die nur wenige Ausnahmen zulassen. „Leider gibt es aber immer noch Bundesländer, in denen es keine Informationsrechte gibt. Bayern, Hessen, Niedersachsen und Sachsen teilen sich in unserem Ranking deshalb den letzten Platz“, erläutert Ralf-Uwe Beck, Sprecher des Bundesvorstands von Mehr Demokratie. Keines dieser vier Bundesländer hat ein Informationsfreiheitsgesetz.


Für das Ranking haben Mehr Demokratie und OKF untersucht, ob es wie in Hamburg eine eigenständige aktive Veröffentlichung von Behördeninformationen gibt. Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Abwägen zwischen dem öffentlichen Interesse an der Offenlegung einerseits und Datenschutz und Geschäftsgeheimnissen andererseits. Positive Bewertungen gab es auch für das Recht auf Einsicht in nicht aktiv veröffentlichte Informationen mit einfachen Beantragungswegen, kurzen Antwortfristen und Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen von Behörden. Wichtig war zudem, ob abschreckende Bearbeitungsgebühren eher die Regel oder die Ausnahme sind.


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Bei Rückfragen:

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Arne Semsrott, <link>arne.semsrott@okfn.de, 0151/50712688

 

 

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