Hamburg verschenkt Führung - Kein Mehr an Transparenz

Seit 2012 war Hamburg Wegweiser in Sachen Transparenz in Politik und Verwaltung. Damit ist nun Schluss, denn 7 Jahre nach Inkraftsetzung und 2 Jahre nach Evaluation des Hamburgischen Transparenzgesetzes vergibt die Rot-Grüne Koalition die Chance, das Hamburgische Transparenzgesetz zu erweitern und fort zu entwickeln.

Logo der Volksinitiative "Transparenz schafft Vertrauen" in Hamburg

“Ganz im Gegenteil,” sagt Thomas Michel, Mitglied im Landesvorstand von Mehr Demokratie Hamburg. “Die nach der Sommerpause vorgelegte Gesetzesnovelle, die heute in der Bürgerschaft beraten werden soll, führt zahlreiche Verschlechterungen und Ausnahmetatbestände ein, die es Hamburgerinnen und Hamburgern künftig schwerer machen können, sich zu Vorgängen in Verwaltung und Politik zu informieren. Das werden wir so nicht hinnehmen.”

So sollen zum Beispiel Verträge zur Daseinsvorsorge zukünftig erst nach Inkrafttreten, nicht wie bisher vorher, veröffentlicht werden, und für Dienstanweisungen und Gutachten sind Einschränkungen zur Veröffentlichungspflicht vorgesehen. Anfragenden droht, trotz Einwänden des Landesdatenschutzbeauftragten, nun die Weitergabe ihrer persönlichen Daten an Dritte, und auch Behörden sollen sich künftig auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse berufen dürfen.

Was die Novelle nicht umfasst, sind echte Weiterentwicklungen, und das, obwohl die Initiatoren des Transparenzgesetzes Mehr Demokratie e.V, Transparency International Deutschland und der Chaos Computer Club Hamburg, bereits in der Evaluierung zahlreiche Vorschläge unterbreitet haben. Im Mai 2019 sind diese Vorschläge noch einmal in einem Papier veröffentlicht worden.

Helena Peltonen von Transpareny Deutschland erläutert dazu:
“Wir, die Initiatoren des Hamburger Transparenzgesetzes, schlagen zum Beispiel vor, dass die Behörden der Stadt Hamburg, vergleichbar zu Datenschutzbeauftragten, auch Transparenzbeauftragte erhalten, die die Umsetzung des Gesetzes in der Verwaltung sicherstellen. Die Vereins-, Handels- und Kammerregister sollen, genauso wie die Grundakten und Grundbücher, in das Transparenzportal Hamburg integriert werden. Und Baugenehmigungen dürfen erst wirksam werden, wenn diese im Transparenzportal von der zuständigen Behörde eingestellt wurden.”

Nun liegt es an der rot-grünen Mehrheit in der Bürgerschaft, den Entwurf noch zu ändern und für mehr Transparenz in Hamburg zu sorgen. Die Bürgerschaftsfraktion von “Die Linken” hat einen Änderungsantrag zur Debatte eingebracht, in der sich zahlreiche Vorschläge der Initiatoren des Transparenzgesetzes wiederfinden.

Kontakt Thomas Michel Tel: 015150441998
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