CETA-Ratifizierung: Demokratie-Fachverband droht mit erneuter Klage

Zur heutigen (06.07.) Einbringung des CETA-Ratifizierungsgesetz in den Bundestag durch die Ampel-Koalition, äußert sich Roman Huber, geschäftsführender Bundesvorstand von Mehr Demokratie: “Wenn umfassende Sonderklagerechte für Konzerne und undemokratische Ausschüsse Teil von CETA bleiben, ziehen wir erneut vor das Bundesverfassungsgericht.”

Der Demokratie-Fachverband kritisiert die für Herbst geplante vollständige Ratifizierung des Abkommens. So seien weite Teile des Handelsabkommens, wie Zollsenkungen und Marktzugänge, bereits seit 2017 im Rahmen der vorläufigen Anwendung in Kraft. Bei der vollständigen Ratifikation ginge es also nicht mehr  darum, den internationalen Handel weiter zu stärken, sondern um Sonderklagerechte für Konzerne und die Einrichtung von Ausschüssen, die ohne Rückbindung an die Parlamente entscheiden könnten.

Gegen diese aus Sicht des Fachverbands demokratieschädlichen Bestandteile des CETA-Abkommens legte Mehr Demokratie 2016 Verfassungsbeschwerde ein. Weil das Gericht zentrale Argumente der Beschwerdeführer für berechtigt hielt, sieht sich die Bundesregierung zu Nachbesserungen gezwungen. Über eine Interpretationserklärung des gemeinsamen CETA Ausschusses sollen die Schiedsgerichte entschärft und die Ausschüsse demokratisch legitimiert werden. Dazu ist jedoch das Einverständnis der EU, Kanadas und der anderen Mitgliedstaaten notwendig.

Mehr Demokratie kündigt an, die Erklärung, die vor der vollständigen Ratifizierung von CETA durch den Bundestag beschlossen sein muss, genau zu prüfen. “Sollte am Ende bloß ein fauler Kompromiss herauskommen, der den gerichtlich definierten demokratischen Standards nicht gerecht wird, legen wir erneut eine Verfassungsbeschwerde”, so Huber.  

+++ Hintergrund +++

Unter dem Motto „Nein zu CETA“ sind im Jahr 2016 die Organisationen Mehr Demokratie, foodwatch und Campact gemeinsam mit 125.000 Menschen vor das Bundesverfassungsgericht gezogen und haben die größte Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik gegen den demokratiegefährdenden Teil von CETA eingereicht. Erst vor wenigen Monaten kam die Entscheidung des Gerichts:  Karlsruhe hält zentrale Argumente der Beschwerdeführer für berechtigt, explizit in Bezug auf die undemokratischen Ausschüsse. Zu den konzernfreundlichen Schiedsgerichten machte das Gericht noch keine Aussagen. Diese Teile von CETA sind in Deutschland erst dann justiziabel, wenn das Handelsabkommen von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde. In zwölf Mitgliedstaaten der Europäischen Union, darunter die Bundesrepublik Deutschland, ist die Ratifikation noch nicht abgeschlossen.

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - siehe primär Randnotiz 189, 190 und 191:

www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/02/rs20220209_2bvr136816.html