Bekommt auch Hamburg ein Lobbyregister?

Öffentliche Datenbank soll Korruption verhindern. Mehrheit für den Vorschlag des Vereins „Mehr Demokratie

Hamburger Abendblatt, 16.06.2022 Seite 9

Jens Meyer-Wellmann


Hamburg. Der Bund hat es zum Jahresbeginn eingeführt, auch in einigen Bundesländern
gibt es bereits solche öffentlichen Verzeichnisse. Nun könnte auch Hamburg die Einrichtung eines „Lobbyregisters“ beschließen.

Das hat jetzt der Verein „Mehr Demokratie“ vorgeschlagen – und dafür viel Zuspruch aus den Fraktionen der Bürgerschaft erhalten.
Ein Lobbyregister ist eine offen einsehbare Datenbank. Dort müssen sich je nach genauer Festlegung im Gesetz zum Beispiel
Verbände, Agenturen, Vereine oder Unternehmen eintragen, die versuchen, in ihrem Sinne Einfluss auf politische Entscheidungen
zu nehmen, also „Lobbyismus“ betreiben – etwa bei der Formulierung von Gesetzen.


„Wir wollen Hamburg noch transparenter machen”, sagte Bernd Kroll aus dem Landesvorstand von „Mehr Demokratie Hamburg“.  Es gehöre zum Wesen einer
funktionierenden Demokratie, dass Bürger, Verbände und Vereine sowie Unternehmen ihre Interessen gegenüber der Politik artikulieren könnten, so Kroll.
„Findet Interessenvertretung jedoch intransparent statt, stellt dies eine Gefahr für die Demokratie dar. Besonders die Einflussnahme von finanzstarken Akteuren
kann entscheidenden Einfluss auf die Gesetzgebung haben, ohne dass dies für die Bürger nachvollziehbar ist. Nur ein Lobbyregister kann hier Abhilfe schaffen.”
Eine Eintragung in das Register solle für alle verpflichtend sein, die gegenüber Bürgerschaft, Senat und Verwaltung „organisiert und/oder im Auftrag Interessen vertreten“,
so Kroll. „Das betrifft Unternehmensvertreter sowie Verbände, auch Nichtregierungsorganisationen, Stiftungen, Gewerkschaften und Berufsverbände.“
Ausdrücklich ausgenommen seien Privatpersonen, die mit ihren Abgeordneten oder der Landesregierung in Kontakt treten.
Teil des Lobbyregisters solle auch ein „legislativer Fußabdruck“ sein. Damit solle transparent gemacht werden, wo Lobbyisten Einfluss auf Gesetzesentwürfe
und Verordnungen nehmen. Eine unabhängige Kontrollinstanz solle bei Verstößen gegen das Offenlegungsgebot Sanktionen verhängen können.
„Wir befürworten die Einführung eines verbindlichen Lobbyregisters“, sagte Lisa Kern, Grünen-Sprecherin für Verbraucherschutz.
„Ziel ist es, dass eine mögliche Beeinflussung auf Gesetzentwürfe und Regierungsarbeit zu jeder Zeit transparent gemacht wird.“
Ein Lobbyregister sei „überfällig“, sagte Linken-Haushaltspolitiker David Stoop. Übermäßiger Einfluss von Lobbyisten auf politische Entscheidungen „verletzt das
Prinzip demokratischer Gleichheit“, so Stoop. „Mitbestimmung darf nicht käuflich sein.“ CDU-Verfassungspolitiker André Trepoll sagte: „Als CDU haben wir mit der Regelung
auf Bundesebene bewiesen, dass uns Transparenz sehr wichtig ist. Den Weg können wir auch in Hamburg mitgehen.“ Allerdings dürfe man sich von einem solchen
Register nicht zu viel versprechen. „Die Gefahr, eher ein Bürokratiemonster zu schaffen, als wirklichen Durchblick zu erhalten, ist groß“, so Trepoll. Die FDP-Abgeordnete
Anna von Treuenfels-Frowein sagte: „Es macht Sinn, mit einem Lobbyregister einen Rahmen für organisierte Interessenvertretung bei der Politik vorzugeben.“
Durch klare Regeln könne „Legitimations- und Akzeptanzverlusten“ vorgebeugt werden. AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann unterstützt die Forderung
ebenfalls. „Ein solches Register soll nicht nur Lobbyisten, sondern auch Nichtregierungsorganisationen umfassen“, so Nockemann.
„Mehr Transparenz stärkt die politische Chancengleichheit.“ Am zurückhaltendsten gibt sich die SPD. „Im rot-grünen Koalitionsvertrag
von 2020 haben wir uns explizit für ein Lobbyregister auf Bundesebene ausgesprochen“, sagte SPD-Verfassungspolitiker
Olaf Steinbiß. „In Berlin haben wir es mit einer sehr aktiven und professionalisierten Lobbyarbeit zu tun. In dieser Situation ist ein eigenes Register sehr sinnvoll,
um die parlamentarischen Prozesse transparent zu gestalten.“ In Hamburg habe sich das Mittel der Verbandsanhörungen in öffentlichen Ausschüssen etabliert, und die Regierungsfraktionen setzten sich bereits für strengere Regeln zur Offenlegung
von beruflichen und ehrenamtlichen Tätigkeiten von Bürgerschaftsabgeordneten ein. „Ich persönlich bin noch zurückhaltend, ob darüber hinaus die Notwendig keit für ein eigenes Hamburger Lobbyregister
besteht“, so Steinbiß. „Als SPDFraktion wollen wir das Thema aber in unseren Arbeitskreisen Verfassung und Justiz beleuchten"