Aufruf: Sperrklausel bei Europa-Parlaments-Wahlen stoppen

Bundesregierung soll bei EU Veto einlegen

Der Fachverband Mehr Demokratie startet heute eine Mitmach-Kampagne gegen die drohende 3,5-Prozent-Hürde bei den EU-Wahlen und kündigt an, notfalls vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Vor neun Jahren hatte das Bundesverfassungsgericht die deutsche Drei-Prozent-Hürde für EU-Wahlen gestoppt. Nun droht eine neue Sperrklausel. Im Mai hat sich das Europa-Parlament mehrheitlich auf eine 3,5-Prozent-Hürde geeinigt. „Doch diese Sperrklausel ist unfair und undemokratisch“, so Ralf-Uwe Beck, Bundesvorstandssprecher von Mehr Demokratie.

Vor diesem Hintergrund startet Mehr Demokratie eine Unterschriften-Aktion. Ziel ist es, die deutsche Zustimmung im EU-Minister-Rat zu verhindern. „Die Bundesregierung soll ein Veto einlegen“, erläutert Beck. „Jede und jeder kann unsere Forderung unterschreiben.“

Der Aufruf mit dem Titel „Sperrklausel stoppen – demokratische Grundrechte sichern!“ richtet sich an die Parteichefs von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Er kann auf der Webseite von Mehr Demokratie unterschrieben werden. Der Link: www.mehr-demokratie.de/aktionen/sperrklausel-stoppen

Wählen sei ein demokratisches Grundrecht, heißt es in dem Aufruf. „Dieses Grundrecht will die EU für die Europawahlen in Deutschland einschränken und erneut eine Sperrklausel einführen“. Alles deute darauf hin, dass es nur darum gehe, „die Pfründe der großen Parteien auf Kosten kleiner Parteien auszubauen.“ Die Stimmen mehrerer Millionen Wählerinnen und Wähler würden wirkungslos bleiben. Sie wären nicht im Parlament repräsentiert.

„Die großen Parteien wollen die Sitze der kleinen Parteien schlucken. Deswegen wollen sie die kleinen Parteien an der Sperrklausel scheitern lassen. Einen vernünftigen Grund für eine Sperrklausel gibt es nicht!“, so Beck.

Sollte für EU-Wahlen in Deutschland eine Sperrklausel wieder eingeführt werden, kündigt Beck den erneuten Gang nach Karlsruhe an. „2013 waren wir dort erfolgreich. Eine Sperrklausel für die EU-Wahlen ist unweigerlich eine Sache für das Bundesverfassungsgericht.“