Workshop: Menschenrechte schützen – Konzernklagen stoppen!?

Wo steht der Widerstand gegen Sonderklagerechte für Konzerne und wie tragen wir das Thema in den Landtagswahlkampf 2020?

Datum: Samstag, 16. November 2019 von 14-18 Uhr
Ort: Rudolf Steiner Haus, Mittelweg 11-12, 20148 Hamburg

Eingeladen sind alle, die ihr Engagement gegen undemokratische Konzernklagerechte beginnen oder auffrischen möchten.

Referent/innen: Reiner Basowski (Attac Hamburg), Jürgen Knirsch (Greenpeace e.V.), Lia Polotzek (BUND)

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Die vollständige Ratifizierung des EU-Kanada-Abkommens CETA steht noch aus. Insbesondere die Sonderklagerechte für Konzerne können erst in Kraft treten, wenn alle EU-Mitgliedsstaaten grünes Licht gegeben haben. Unter anderem Deutschland muss dem Abkommen noch zustimmen – und Bundestag oder Bundesrat können CETA noch verhindern. Zudem muss das Bundesverfassungsgericht noch über Klagen entscheiden. Das ist ein guter Zeitpunkt, um uns (wieder) zu vernetzen, die aktuelle Situation zu analysieren und Strategien des Widerstands zu entwerfen!

Vor einigen Jahren demonstrierten deutschlandweit hunderttausende Menschen gegen TTIP und CETA und gegen die in diesen Abkommen enthaltenen Sonderklagerechte für Konzerne. Zu Recht: Denn damit können Konzerne Staaten vor internationalen Schiedsgerichten auf horrenden Schadensersatz verklagen, wenn Umweltauflagen, Klimaschutz oder die Erhöhung von Arbeits- und Sozialstandards ihre Gewinne schmälern könnten. In der Vergangenheit klagten Konzerne beispielsweise wegen des Atomausstiegs, wegen des Verbots von Fracking oder wegen des Stopps von Kohlekraftwerken, oder drohten derartige Klagen an. Das schwedische Unternehmen Vattenfall klagte gegen Hamburg und die Bundesrepublik Deutschland wegen angeblich zu hoher Umweltauflagen für das Kohlekraftwerk Hamburg-Moorburg – und konnte eine Absenkung der Standards erreichen.  Konzerne nutzen das Instrument immer häufiger: Allein 2018 reichten sie weltweit über 70 neue Klagen gegen Staaten vor internationalen Schiedsgerichten ein. Nach der vollständigen Ratifizierung von CETA würde sich die Zahl der Konzerne, die diese Klagerechte gegen EU-Mitgliedsstaaten nutzen können, nochmals deutlich vergrößern.

Während transnationalen Konzernen immer mehr Rechte verliehen werden, lässt ihre Regulierung weiterhin zu wünschen übrig. Seit längerem stehen Forderungen nach der Verabschiedung eines UN-Abkommens für Wirtschaft und Menschenrechte (Binding Treaty) sowie eines nationalen Lieferkettengesetzes im Raum – doch EU-Kommission und Bundesregierung weigern sich bisher, Konzerne für Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstöße angemessen haftbar zu machen. Das muss sich ändern.

Im Workshop wollen wir zunächst einen Überblick über die aktuelle Situation geben: Welche Entwicklungen gab es in den vergangenen zwei Jahren beim Thema Sonderklagerechte für Konzerne, welche bei den Sorgfaltspflichten für Konzerne? Anschließend wollen wir gemeinsam Strategien des Widerstands entwickeln, ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf den bevorstehenden Landtagswahlen und bei der bevorstehenden Bundesrats-Entscheidung zu CETA. Wie können wir die Themen in den Wahlkampf tragen? Wie können wir mindestens erreichen, dass sich die hamburgischen Parteien gegen die Ratifizierung von CETA im Bundesrat aussprechen?

E-Mail-Anmeldung an: bundschuhkein spam@forumue.de

Veranstaltet von: Attac Hamburg, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND), Greenpeace e.V., Netzwerk Gerechter Welthandel, Mehr Demokratie e.V., Zukunftsrat Hamburg e.V.

Unterstützt von der Schöpflin Stiftung