Ruhe im Karton – vorläufig

Fast alle sind erstmal zufrieden:  Vor drei Jahren hatte die CDU-Fraktion der Hamburgischen Bürgerschaft ihre Zustimmung zur Verfassungsänderung mit anschließendem Olympia-Referendum von einer Änderung des weitgehend vom Volk beschlossenen neuen Wahlrechts abhängig gemacht.  Olympia fiel bei den Hamburgerinnen und Hamburgern durch, doch die rot-grüne Parlamentsmehrheit war im Wort. 

Für Mehr Demokratie waren das Zeiten großer Ungewissheit: Würden wir tatsächlich ein fakultatives Referendum starten müssen, wie es die Landesverfassung bei  Änderungen am Hamburger Wahlrecht ermöglicht?  Von jetzt auf gleich eine Kampagne zu organisieren, um innerhalb von drei Monaten rund 32.000 Unterschriften (2,5 % der Wahlberechtigten) zu sammeln und danach noch einen abschließenden Volksentscheid zu stemmen, hätte einen gewaltigen Kraftakt bedeutet.  Offensichtlich hatten aber auch die anderen Beteiligten im Hamburger Rathaus wenig Interesse daran, sich erneut beim Thema Wahlrecht zu verkämpfen. Seit den Ostertagen 2018 steht nun fest: Es werden nur kleinere Unebenheiten begradigt. In mehreren gemeinsamen Sitzungen gelang es den Initiatoren der vergangenen Wahlrechtsreformen und den Vertretern der damals beteiligten Bürgerschaftsfraktionen auch jetzt, sich auf praktische Lösungen zu einigen. So können in Zukunft z.B. kleine Parteien, die für die Kandidatenaufstellung zu Bezirkswahlen nicht genug Mitglieder in einem Wahlkreis haben, sich mit (höchstens zwei) Nachbarkreisen zusammentun.  

 

Ein weiteres Thema wird uns – und wohl alle Initiativen, die umfangreichere Kampagnen vorhaben - noch längere Zeit beschäftigen: verpflichtende Kostendeckungsvorschläge oder, wie das auch genannt wird: haushaltswirksame Volksentscheide bzw. Bürgerentscheide. Frank Rehmet, wissenschaftlicher Mitarbeiter von Mehr Demokratie, hat dazu ein Papier erarbeitet, das einen guten Überblick gibt, wie dieser schwierige Komplex anderswo gehandhabt wird und welche Erfahrungen damit gemacht wurden. Anfang des Jahres hatte es in verschiedenen Hamburger Medien Ankündigungen gegeben– vor allem aus den Reihen der grünen Bürgerschaftsfraktion –, wonach künftig jede haushaltswirksame Volksinitiative schon zu Beginn darlegen müsse, wie sich ihr Vorhaben auf den Haushalt der Stadt auswirken würde. Inzwischen ist aber wohl auch Befürwortern klar, dass es so einfach nicht gehen dürfte. Bei einer ersten Gesprächsrunde im Hamburger Rathaus, zu der es aufgrund eines Kontakts zwischen Claudine Nierth und Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit (SPD) kam,  stellte sich schnell heraus, dass es eine Reihe verfassungsrechtlicher und auch praktischer Hürden gibt, die nicht so leicht zu umschiffen sind. Carola Veit regte deshalb an, im kommenden Herbst zusammen mit Mehr Demokratie zu diesem Themenbereich eine Fachveranstaltung mit ausgewiesenen Experten durchzuführen.  Auf die Erkenntnisse aus dieser Tagung dürften auch andere Mehr-Demokratie-Landesverbände gespannt sein!