Offener Brief zur Positionierung von Bündnis 90/Die Grünen in Hamburg zu CETA

Hamburger Zivilgesellschaft fordert die Grünen im offenen Brief zur klaren Positionierung zu CETA auf.

Sehr geehrte Frau Fegebank,

seit dem 21. September 2017 wird das Handelsabkommen der EU mit Kanada (CETA) vorläufig angewendet. Um vollständig in Kraft zu treten, müssen in Deutschland sowohl Bundestag als auch Bundesrat über CETA abstimmen. Mit Sorge beobachten wir, dass Bündnis 90/Die Grünen in Hamburg sich im Gegensatz zu anderen Landesverbänden von Bündnis 90/Die Grünen noch immer nicht klar zu CETA positioniert haben. Es gibt viele
Gründe, die dafür sprechen, sich bei einer Entscheidung im Bundesrat zu CETA zu enthalten.

Einmal vollständig ratifiziert, würde CETA großen Unternehmen Sonderklagerechte ermöglichen. So könnten zukünftig ausländische Investoren vor besonderen Schiedsgerichten gegen Regulierungen klagen, die ihre Profite einschränken – auch solche im Bereich des Umwelt- und Gesundheitsschutzes. Die Kosten für den Schadensersatz würde der Staat und damit die Allgemeinheit tragen. Gerade die Freie und Hansesstadt
Hamburg hat durch Vattenfalls Schiedsgerichtsklage erlebt, was es bedeuten kann, wenn ein ausländisches Unternehmen Schadensersatz in der Höhe von 10 Prozent des damaligen Hamburger Haushalts einfordert. Zwar hat die EU-Kommission aufgrund massiver Proteste
ein reformiertes Schiedsgerichtssystem (ICS) in CETA verankert. Das neue System unterscheidet sich aber nur leicht von der ursprünglichen Version und ändert nichts am
zugrundeliegenden Problem, dass Investoren weitreichende Rechte bekommen, um Staaten für Gesetze im Interesse des Gemeinwohls zu verklagen, ohne dass ihnen selbst Pflichten auferlegt werden.

Außerdem soll durch die sogenannte „regulatorische Kooperation“ in CETA bereits im Vorhinein vermieden werden, dass staatliche Regulierung zu einem Handelshemmnis wird. Dazu werden Handelspartner und große Unternehmen frühzeitig in die Gestaltung von
Gesetzen eingebunden. Die Einführung neuer Gesetze im Umwelt- und Gesundheitsschutz wird dadurch enorm erschwert. Auch das Vorsorgeprinzip ist in CETA nicht wirksam abgesichert und öffentliche Dienstleistungen der Daseinsvorsorge werden durch die Bestimmungen in CETA nicht ausreichend geschützt. Unser weitgehend kommunal basiertes System von Dienstleistungen, die sich am Allgemeinwohl ausrichten, wird deshalb gefährdet.
So ist nicht sichergestellt, dass bestehende Standards durch CETA aufrechterhalten werden. Ein höchst fragwürdiges Signal geht von CETA aus, da es kein Antikorruptionskapitel enthält, obwohl Kanada solche Klauseln schon lange vorher mit zahlreichen anderen Staaten vereinbart hat.

Aufgrund dieser Risiken und Unzulänglichkeiten fordern wir Bündnis 90/Die Grünen dazu auf, sich gegen CETA zu positionieren und dafür Sorge zu tragen, dass Hamburg sich bei einer Abstimmung im Bundesrat zu CETA enthält.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Braasch
Geschäftsführer BUND-Landesverband Hamburg e.V.

Sabine Siehl
Mitglied im Sprecherrat der GWÖ Hamburg, Vorstandsmitglied im GWÖ Nord e.V.

Dr. Manfred Brandt
Vorstandsmitglied LV Hamburg Mehr Demokratie e.V.

Helena Peltonen-Gassmann
Leiterin RG Hamburg/Schleswig-Holstein Transparency International Deutschland e.V.

Stephanie Gokel
Geschäftsführerin Zukunftsrat Hamburg