Mehr Demokratie e.V. zum Urteil des Verfassungsgericht:

Das Hamburgische Verfassungsgericht sagt letztlich, dass zu viel direkte Demokratie der Demokratie schadet. Damit begreift es parlamentarische und direkte Demokratie als ein Gegeneinander und nicht als ein Miteinander.

Das Hamburgische Verfassungsgericht sagt letztlich, dass zu viel direkte Demokratie der Demokratie schadet. Damit begreift es parlamentarische und direkte Demokratie als ein Gegeneinander und nicht als ein Miteinander.

 

Das Gericht lehnt den Gesetzentwurf des Volksbegehrens in Gänze und nahezu jede einzelne Regelung ab. Dabei werden Erfahrungen und Regelungen anderer Bundesländer zu wenig reflektiert. In Bayern und Schleswig-Holstein gibt es keine oder niedrigere Zusatzhürden bei Volksentscheiden. Quorenlose VE haben wir in Bayern, Sachsen und Hessen. In Bayern und Hessen gibt es seit 1946 ein obligatorisches Verfassungsreferendum.

 

Das Gericht hat zwar die Urteile anderer Verfassungsgerichte berücksichtigt, nicht aber bestehende Regelwerke, die seit Jahrzehnten Bestand haben und verfassungsrechtlich völlig unbedenklich sind. Hier wäre eine intensivere Auseinandersetzung mit der direkten Demokratie und dem, was sie vermag für das demokratische System, wünschenswert.