Worum geht es eigentlich bei der Verfassungsänderung in Hamburg?

Ursprünglich sollte es nur um Hamburgs Bewerbung für die olympischen und paralympischen Spiele 2024 gehen. Dazu wollten Bürgerschaft und Senat die Meinung des Volks einholen. Weil in der Landesverfassung Volksabstimmungen „von oben“ nicht vorgesehen waren, musste das geändert werden. Mit einem Einzelfallgesetz wäre das möglich gewesen, aber die Bürgerschaftsmehrheit aus SPD, Grünen, CDU und AfD holte gleich zum ganz großen Schlag aus – und das sollte gravierende Folgen für die Praxis der direkten Demokratie in Hamburg haben. Das neue Instrument nennt sich Bürgerschaftsreferendum und gibt Landesregierung und Parlament das Recht, unliebsame Volksinitiativen auszubremsen, bevor es überhaupt zu einem Volksentscheid kommen kann. Das Besondere ist, dass sie sowohl den Inhalt als auch den Termin der Abstimmung selbst festlegen. Volksinitiativen zum selben Thema, aber mit anderer Zielsetzung sind praktisch nicht möglich. Es genügt der bloße Beschluss, zu einem bestimmten Thema ein Referendum durchzuführen, und schon sind Volksinitiativen zu diesem Thema nicht mehr zulässig.


Wer sich solche Instrumente schafft, will sie auch benutzen. Verfahren dieser Art sind in autokratischen Systemen beliebt und können leicht missbraucht werden, um unerwünschte Volksinitiativen schon im Keim zu ersticken


Dagegen wehren wir uns, zusammen mit zahlreichen Bürgerinitiativen aus ganz Hamburg. Wir haben nicht fast 20 Jahre gekämpft, um unsere endlich praktikable, bürgerfreundliche Volksgesetzgebung so einfach auspusten zu lassen! Wenige Tage vor In-Kraft-Treten der Verfassungsänderung haben wir unseren Gegenentwurf angemeldet. Den ersten Schritt, die Volksinitiative, haben wir noch nach dem alten Recht im Herbst 2015 geschafft. Jetzt geht es ans Volksbegehren, die zweite Stufe. Dafür brauchen wir 65.000 gültige Hamburger Unterschriften. Termin für die Straßensammlung ist vom 30.Mai bis 19. Juni 2016. Aber Sie können schon jetzt Briefeintragung beantragen, dann schickt Ihnen das Landeswahlamt ab Mitte Mai die Unterlagen zu.


Bürgerschaftsreferenden soll es in Zukunft nur für Themen von „grundsätzlicher und gesamtstädtischer Bedeutung“ geben. Aber Volksabstimmungen auf Landesebene sind praktisch immer von „grundsätzlicher und gesamtstädtischer Bedeutung“. Solche Initiativen müssten nach dem neuen Recht ständig damit rechnen, dass ihnen ein Referendum in die Quere kommt, mit all den Unwägbarkeiten und verkürzten Fristen, die jetzt beschlossen wurden. Es kann auch sein, dass sie plötzlich nicht mehr weitermachen dürfen. SPD und Grüne wenden ein, dass für die Auslösung eines Volksentscheids von oben eine Zweidrittelmehrheit im Parlament notwendig sei. Doch gegen wichtige erfolgreiche Volksentscheide gab es in der Vergangenheit solche Zweidrittel-Mehrheiten: Die Einführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in den Bezirken1998, die Reform des Wahlrechts 2004 und zuletzt der Rückkauf der Energienetze 2013. All diese Verfahren hätten nach den neuen Regeln wohl nicht stattfinden können.


Wer dieses raffinierte Regelwerk entworfen hat, weiß vermutlich wenig darüber, wie Volksinitiativen funktionieren – oder im Gegenteil: Er weiß es sehr genau. Bürgerinitiativen sind keine gut geölten Apparate, die aus dem Stand loslegen können. Allein einen Gesetzentwurf zu entwickeln – das dauert, und zwar in der Regel deutlich länger als die gesetzliche Vorlaufzeit von sechs Monaten. Wer entwirft Plakate, wer schreibt Texte, wer pflegt die Website, wer sammelt Unterschriften? Eine leistungsfähige Organisation auf die Beine zu stellen, wenn man dazu erst noch das nötige Geld einsammeln muss, ist alles andere als einfach. Wer mitmacht, tut dies meist ehrenamtlich. Dazu muss es aber auch begründete Aussicht geben, dass die Initiative mit ihrem „großen“ Thema tatsächlich eine Chance hat, ans Ziel zu kommen. Schwebt über einem solchen Bürger-Vorhaben von Anfang an das Damoklesschwert „Referendum“, wird es sehr schwer, Mut und Stehvermögen nicht zu verlieren. Wer arbeitet schon gern monate- und jahrelang in seiner Freizeit an einem Thema, das dann womöglich nur als kleiner Beitrag im Info-Heft beim Referendum auftaucht? Und dafür müssen dann unter Umständen erneut 10.000 Unterschriften gesammelt werden!

Aber vielleicht geht es ja genau darum: die Entmutigung der Bürgerinnen und Bürger. Dass sie gar nicht erst an den Start gehen, weil der Erfolg gar zu unwahrscheinlich ist.

 

Aufgeben gilt nicht! Mit „Rettet den Volksentscheid“ wollen wir hauptsächlich sichern, was wir in fast zwanzig Jahren für die Demokratie in Hamburg erreicht haben. Auf der Webseite finden Sie auch Unterschriftenlisten zum Herunterladen und Ausdrucken.


Es gibt in Hamburg einflussreiche Kreise, die sich nicht damit abfinden wollen, dass es neben der repräsentativen Demokratie als Korrektiv zwischen zwei Wahlen auch die direkte Demokratie gibt, durch die das Volk in wichtigen Einzelfragen Entscheidungen herbeiführen kann. Immer wieder mussten wir die Volksgesetzgebung verteidigen. Immer wieder konnten wir diese Angriffe abwehren. Im Jahr 2007 haben wir in einem großen Bündnis mit Gewerkschaften, SPD und Grünen verbindliche Volksentscheide durchgesetzt. Kaum im Amt, greift jetzt die rotgrüne Regierung zusammen mit CDU und AfD die direkte Demokratie an. Doch wie in der Vergangenheit auch, können wir diesen Angriff verhindern.Wir können die Verfassungsänderung per Volksentscheid wieder aufheben! Machen Sie mit!