Heute hat das Hamburgischen Verfassungsgericht über die Klage des rot / grünen Senats zur verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Volksinitiative „Bürgerbegehren und Bürgerentscheide jetzt verbindlich machen – Mehr Demokratie vor Ort" verhandel
Die im August 2019 gestartete Volksinitiative hat zum Ziel, eine umfassende Bindungswirkung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden, in bezirklichen Angelegenheiten, auf Bezirks- und Senatsebene zu erreichen.