Diese Tabelle ist alphabetisch nach den Bezirken sortiert, die Auflistung innerhalb der Bezirke nach Datum.
Abkürzungen:
GV - Gegenvorschlag
BV - Bezirksversammlung
BB - Bürgerbegehren
BE - Bürgerentscheid
Bürgerbegehren und Bürgerentscheide
sind Instrumente der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene.
Das Bürgerbegehren ist der erste Schritt des Verfahrens. Mit der Zustimmung von 2-3 Prozent der Wahlberechtigten des jeweiligen Bezirkes können Bürgerentscheide, die zweite Stufe des Verfahrens, herbeigeführt werden.
Beim Bürgerentscheid wird den Wählenden eine mit Ja oder Nein zu beantwortende Frage vorgelegt. Die einfache Mehrheit entscheidet.
Die Bezirksversammlung kann einen Gegenvorschlag, der eben- falls mit Ja oder Nein beantwortet werden kann, vorlegen. Für diesen Fall gibt es eine Stichfrage. Mit ihr wird entschieden, welcher Vor- schlag angenommen wird, wenn beide Vorlagen die einfache Mehrheit der Abstimmenden erreichen.
In Hamburg hat der Senat die Möglichkeit ein Bürgerbegehren und einen Bürgerentscheid zu evozieren. Dies bedeutet, der Senat kann das Verfahren an sich ziehen, indem er bestimmt, dass die Zuständigkeit nicht im Bezirk liegt, sondern beim Senat.
Dadurch kann es trotz eines erfolgreichen Bürgerbegehrens nicht mehr zu einem Bürger- entscheid kommen oder ein erfolgreicher Bürgerentscheid kann ignoriert werden.
Diese Hamburger Besonderheit führt auch zu sogenannten Scheinübernahmen eines Bürgerbegehrens durch die Bezirksversammlung. Diese Übernahme verhindert dann den Bürgerentscheid. Der hierfür herbeigeführte Beschluss der Bezirksversammlung wird dann vom Senat evoziert.
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