Volksbegehren in Hamburg

seit Einführung der Volksgesetzgebung im Jahr 1996

Nr. Volks-initiative Thema Volks-begehren Volks-entscheid Bemerkungen
1 28.05.97 - 25.08.97 Für erleichterte Volksentscheide in Hamburg 09.03.98 - 23.03.98 27.09.98 Trotz 544.989 Ja-Stimmen (74%) kein Erfolg (Quorum für Verfassungsänderung verfehlt)
24 21.05.08 - 19.11.08 Wir wollen lernen 28.10.09 - 17.11.09   VB mit 184.000 Unterschriften erfolgreich. VE folgt nach langen Kompromissverhandlungen, bei denen es zu keiner Einigung kam im Sommer 2010.
23 17.01.08 - 11.03.08 Mehr Demokratie - Ein faires Wahlrecht für Hamburg 23.01.09 - 12.02.09   Die Initiative erfolgte als Antwort auf die Wahlrechtsänderung des volksbeschlossenen Gesetzes von 2004 (siehe lfd. Nummer 11) durch die CDU-Mehrheit in der Bürgerschaft. Nach einem erfolgreichen Volksbegehren Anfang 2009 konnte ein Kompromiss ausgehandelt werden.
22 10.12.07 - 20.02.08 Für faire und verbindliche Volksentscheide - Mehr Demokratie -   Nach dem verlorenen VE vom Oktober 2007 (siehe lfd. Nummer 19) trat das Bündnis mit einem überarbeiteten Gesetzentwurf erneut an. Die Volksinitiative wurde erfolgreich abge- schlossen. Nach Verhandlungen mit der Bürgerschaft wurde die Verfassung geändert und eine Verbindlich-keitsklausel (fakultatives Referendum nach Schweizer Vorbild) für Volksentscheide eingeführt.
21 30.10.07 - 07.01.08 Eine Schule für Alle Gute Schulen für Hamburg 19.9.08 - 09.10.08   Volksinitiative für eine Schule nach skandi-navischem Vorbild: Allen Kindern sollen alle Schulabschlüsse offen stehen. Das Volksbe-gehren scheiterte mit 51500 Unterschriften an der Hürde.
20 24.09.07 - Volksinitiative Sterbehilfe -   Die Initiative will ein eigenes Hamburger Gesetz für die Sterbehilfe schaffen.
19 11.01.05 - 01.03.05 Hamburg stärkt den Volksentscheid 13.02.07 - 05.03.07 14.10.07 Initiative, um Volksent-scheide verbindlich in der Verfassung zu regeln. Der Volksent-scheid scheiterte trotz 75,9% Zustimmung am Quorum.
18 10.12.04 - 01.03.05 Rettet den Volksentscheid 13.02.07 - 05.03.07   Initiative, um die von der CDU beschlossene Verschärfung der Volks-gesetzgebung aufzu-heben. Das Volksbe-gehren war mit 100.000 Stimmen erfolgreich. Übernahme durch die Bürgerschaft.
17 01.10.03 - VolXUni - Rettet die Bildung -   Die Volksinitiative ist zustande gekommen. Kein Antrag auf Volksbegehren.
16 13.08.03 - Rettet den Rosengarten -   Die Volksinitiative ist zustande gekommen. Der Antrag auf Durch-führung des Volksbe-gehrens wurde nach Einigung mit dem Senat zurückgezogen.
15 22.05.03 - Bildung ist keine Ware 23.08.04 - 05.09.04   Volksbegehren abgeschlossen mit ca. 121.000 Unterschriften. Teil-Übernahme durch die Bürgerschaft.
14 27.02.03 - Der Mensch ist keine Ware -   Unterschriftslisten wur- den nicht abgegeben.
13 06.02.03 - 22.07.03 Unser Wasser Hamburg 23.08.04 - 05.09.04   Volksbegehren abgeschlossen mit ca. 147.500 Unterschriften. Übernahme durch die Bürgerschaft.
12 19.12.02 - 12.02.03 Kita-Reform 17.11.03 - 01.12.03   Das Volksbegehren war erfolgreich. Übernahme durch die Bürgerschaft.
11 28.06.02 - 20.12.02 Ein neues Wahlrecht für Hamburg 15.09.03 - 29.09.03 13.06.04 Volksentscheid erfolgreich: 66,7% Zustimmung.
10 01.05.02 - 29.05.02 Gesundheit ist keine Ware 05.05.03 - 19.05.03 29.02.04 Volksentscheid erfolgreich. Ja:76,8%, Nein:23,2%
9 01.05.02 - 29.05.02 Sonntag ist nicht alle Tage -   Die Volksinitiative ist zustande gekommen. Kein Antrag auf Durchführung eines Volksbegehrens.
8 01.02.02 - Änderung des Rettungsdienst-gesetzes -   Unterschriftslisten wur- den nicht abgegeben.
7 18.08.01 - An Statt Parteienherr-schaft - der direkte Weg zu wirklicher Demokratie -   Unterschriftslisten wur- den nicht abgegeben.
6 09.05.01 - Mehr Bürgerrechte - Ein neues Wahlrecht für Hamburg -   Unterschriftslisten wur- den nicht abgegeben.
5 30.05.00 - 08.08.00 Sonntagsöffnung von Videotheken -   Beendet durch Be- schluss der Bürger- schaft. Gesetzesände- rung im Sinne der Initiatoren.
4 27.04.00 - Der Springende Punkt - Für wirksame direkte Demokratie in HH -   Unterschriftslisten wur- den nicht abgegeben.
3 01.08.99 - Halloween for Holiday -   Unterschriftslisten wur- den nicht abgegeben.
2 28.05.97 - 25.08.97 Für Bürgerentscheide in den Bezirken 09.03.98 - 23.03.98 27.09.98 Erfolg: 536.570 Ja-Stimmen (Quorum für einfaches Gesetz erreicht).

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Durch Volksentscheid wurden 1998 Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auf Bezirksebene eingeführt. Seitdem haben in den sieben Hamburger Bezirken insgesamt 67 Bürgerbegehren und Bürgerentscheide über kommunalpolitische Themen stattgefunden. Wer Genaueres darüber wissen möchte, findet eine tabellarische Übersicht unter Bürgerbegehren.

Volksabstimmungen

Nach Artikel 50 der Hamburger Verfassung kann das Volk auch direkt an der Gesetzgebung der Bürgerschaft mitwirken oder eine Befassung der Bürgerschaft mit bestimmten Gegenständen der politischen Willensbildung beantragen. Ausgenommen sind Bundesratsinitiativen, Haushaltspläne, Abgaben, Tarife der öffentlichen Unternehmen sowie Dienst- und Versorgungsbezüge.

Das geschieht in drei Schritten: Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid.

Wenn dieses Volksabstimmungsverfahren erfolgreich abgeschlossen werden soll, muss das Anliegen der Initiatoren bei allen drei Schritten von den zur Bürgerschaft Wahlberech­tigten jeweils in einem bestimmten Umfang Unterstützung finden.

Zustande gekommen ist

eine Volksinitiative, wenn sie von 10.000 Wahlberechtigten unterstützt wurde.

ein Volksbegehren, wenn es von einem Zwanzigstel der Wahlberechtigten (ca. 60.000 Personen) unterstützt wurde.

ein Volksentscheid, der am Tag der Wahl zur Bürgerschaft oder zum Deutschen Bundestag stattfindet, wenn die Mehrheit der Abstimmenden zustimmt und auf den Gesetzentwurf oder die andere Vorlage mindestens die Zahl von Stimmen entfällt, die der Mehrheit der in dem gleichzeitig gewählten Parlament repräsentierten Hamburger Stimmen entspricht. Verfassungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der Abstimmenden und mindestens zwei Dritteln der in dem gleichzeitig gewählten Parlament repräsentierten Hamburger Stimmen. Steht den Wahlberechtigten nach dem jeweils geltenden Wahlrecht mehr als eine Stimme zu, so ist für die Ermittlung der Zahl der im Parlament repräsentierten Hamburger Stimmen die tatsächliche Stimmenzahl so umzurechnen, dass jeder Wahlberechtigten und jedem Wahlberechtigten nur eine Stimme entspricht. Findet ein Volksentscheid über einfache Gesetze oder andere Vorlagen auf Antrag der Volksinitiative an einem anderen als einem der genannten Wahltage statt, ist er angenommen, wenn die Mehrheit der Abstimmenden und mindestens ein Fünftel der Wahlberechtigten zustimmt.

Die Bürgerschaft kann jeweils nach einem erfolgreich abgeschlossenen Schritt prüfen, ob sie das Anliegen der Initiatoren übernimmt. Falls ja, entfallen die weiteren Schritte dieser Volksabstimmung. Falls nein, können die Initiatoren die Durchführung des nächsten Schritts beantragen.



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